Volksbegehren gegen Massentierhaltung

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Newsletter 19. April 2016

 

Liebe UnterstützerInnen artgerechter Tierhaltung,

ab heute ist es offiziell: Der Einstieg in eine Agrarwende für eine nachhaltige Landwirtschaft und mehr Tierschutz ist geschafft! 

Nach zähen Verhandlungen mit den Koalitionsfraktionen steht nun das Verhandlungsergebnis fest: Der Landtag übernimmt große Teile unserer Forderungen und geht mit einem Filtererlass noch etwas weiter. Ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände wird es andererseits leider erst einmal nicht geben. Dafür wird:

  1. es weniger Fördergeld für große Mastanlagen geben (Das Land Brandenburg fördert Anlagen nur noch bis zu 2 Großvieheinheiten pro Hektar Betriebsfläche mit einer Fördersumme von maximal 600.000€),
  2. ein hauptamtlicher und unabhängiger Tierschutzbeauftragter berufen werden, der Missständen dort nachgehen kann, wo Behörden und Veterinäre nicht konsequent genug einschreiten,
  3. ein Landestierschutzplan bis 2017 vereinbart werden, der ein Kupierverbot (bis 2019), den Aufbau von Demonstrationsbetrieben, verbesserte Haltungsbedingungen und einen verringerten Antibiotikaeinsatz beinhalten
  4. ein Erlass zum Einbau von Filteranlagen kommen für große Schweinemastställe (ab 10.000 Mastschweinen). Dieser gilt sowohl für Altanlagen als auch für alle Neuanlagen. 

Weitere Informationen unter: www.volksbegehren-massentierhaltung.de

 

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Das Aktionsbündnis macht weiter

Das Ergebnis ist auf jeden Fall ein Erfolg! Die Einigung mit der Brandenburger Landesregierung ist für uns aber nur ein erstes Zwischenergebnis. Das Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg wird diesen Prozess weiter aktiv mitgestalten und mit der Landesregierung, Brandenburgs Bauern und weiteren Verbänden an einem Tisch sitzen, wenn es an die Ausgestaltung des Landestierschutzplans geht. Wir werden Druck machen bei der Berufung des Landestierschutzbeauftragten und sammeln bereits Fälle, die von ihm aufgeklärt und angegangen werden könnten.

Nach zwei Jahren Kampagnenarbeit haben wir viel erreicht. Mit dem Volksbegehren gegen Massentierhaltung und über 103.000 Unterstützerinnen und Unterstützer haben wir das Thema artgerechte Tierhaltung ins Zentrum der öffentlichen Debatte in Brandenburg gerückt. 

 

 

 

Weitermachen durch Ihre Spende

Nun heißt es: weiterkämpfen und an die Erfolge anknüpfen! Dafür brauchen wir weiterhin den öffentlichen Druck und zivilgesellschaftlichen Einsatz. Begleiten Sie mit uns den Fortgang der Agrarwende hin zu einer nachhaltigen und tiergerechten Landwirtschaft. 

Aus dem Volksbegehren ist eine Lücke im Finanzplan übrig geblieben. Diese versuchen wir zu schließen, bevor weitere Ausgaben auf das Bündnis zukommen. Deshalb sind wir auf Ihre Spenden angewiesen. 

Klicken Sie hier um für das Aktionsbündnis Agrarwende zu spenden!

Als kleines Dankeschön verlosen wir unter allen Spendern 10 x ein signiertes Exemplar von “Die Wegwerfkuh” der Journalistin Tanja Busse. Ab einer Spende von 30 EUR ist Jede und Jeder dabei!

 

 

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mit herzlichen Grüßen
Ihr Michael Wimmer, 
Sprecher Aktionsbündnis Agrarwende Berlin Brandenburg

 
     
 

 

 

     
 

 

 

 

P.S.: Anders als in Brandenburg gibt es in Niedersachsen schon lange einen Landestierschutzplan. Dabei wurden viele Verbesserungen erreicht oder bereits durch Landesrecht etabliert - das kann Brandenburg auch! Dank unserer Hilfe!

 

 

Aktionsbündnis Agrarwende / Volksbegehren gegen Massentierhaltung in Brandenburg
v.i.S.d.P: Michael Wimmer/Axel Kruschat
c/o BUND Brandenburg e.V. 
Friedrich-Ebert-Straße 114 A  in 14467 Potsdam
Kontakt: Jens-Martin Rode
Tel. 0331 - 237 00 141
E-Mail: info@volksbegehren-massentierhaltung.de
www.volksbegehren-massentierhaltung.de
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BIC: GENO DEM1 GLS
Verwendungszweck: Agrarwende
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Zum Kompromiss Volksbegehren:
Pro- und Contra - Reaktionen, Pressespiegel, Kommentare etc.

Pressespiegel

Kommentar von Friederike Schmitz auf Deutschlandradiokultur

 

Offener Brief an alle Mitglieder des Brandenburger Landtags
Erfolgreiches Volksbegehren gegen Massentierhaltung annehmen!


Sehr geehrte Damen und Herren, mehr als 103.500 Brandenburger Bürger stehen hinter dem erfolgreichen Volksbegehren gegen Massentierhaltung. Damit wird deutlich, dass die Menschen eine Agrarwende in Brandenburg wollen. Stallbauten wie in Tornitz mit 65 000 Schweinen oder geplante Mastställe mit 400 000 Hühnern in der Region Wittstock/Dosse oder in Gumtow sind eine Sackgasse und hinsichtlich der Tierhaltung gesellschaftlich nicht mehr akzeptiert. Sie müssen baldmöglichst der Vergangenheit angehören. Denn Ammoniakemmissionen, Gülle, Nitrat im Grundwasser oder hoher Antibiotikagebrauch gefährden Mensch, Tier und Umwelt schon jetzt.

Die Landwirtschaft in Brandenburg steht an einem Scheideweg: In der aktuellen Situation, in denen die Produktionskosten höher sind als die Preise, die an die Bäuerinnen und Bauern ausbezahlt werden (unter 0,25 Euro pro Liter Milch und unter 1,30 Euro pro Kilo für Schweine), wird deutlich, dass das System der Exportorientierung in der deutschen Landwirtschaft gescheitert ist. Wir haben bei allen tierischen Produkten einen Angebotsüberschuss, der den Molkereien und Schlachtunternehmen gute Gewinne ermöglicht. Die Bäuerinnen und Bauern in Brandenburg werden auf lange Sicht zu billigen Rohstoffproduzenten degradiert. Es wird Zeit für eine Wende hin zu mehr Qualitätsproduktion und Regionalität und den Aufbau bäuerlicher Strukturen in Brandenburg. Kein Bundesland in Deutschland hat mehr Möglichkeiten als Brandenburg, mit der wachsenden Metropole Berlin vor der Tür, in diesem Markt zu investieren und damit den Bäuerinnen und Bauern ein langfristige Perspektive zu ermöglichen. Doch die Landesregierung muss hier umsteuern.

Der Weg dahin muss eine Veränderung der ganzen Branche sein. Das Volksbegehren ist eine erste wichtige Weichenstellung in diese Richtung. Nun sind Sie am Zug: Setzen Sie ein deutliches Zeichen gegen Massentierhaltung und ihre industriellen Auswüchse und für mehr Tierwohl und eine bäuerliche Landwirtschaft in Brandenburg! Das ist es, was die Brandenburgische Bevölkerung von Ihnen erwartet.

Bei der Entscheidung am 19. April im Landtag steht nicht die ganze bäuerliche Branche am Pranger und nach dem Volksentscheid geht die Landwirtschaft in Brandenburg nicht unter. Nein, das Gegenteil ist der Fall! Wir fordern eine bäuerliche Landwirtschaft mit Zukunft für alle.

Wir wollen mit diesem Schreiben nochmal auf unsere Forderungen eingehen und Ängste abbauen.

Das Verbandsklagerecht ist notwendig für eine zukunftsfähige Planung von Ställen.
In NRW ist das Verbandsklagerecht seit 2013 eingeführt. Im letzten Jahr kam es bei über 800 Stallbau-Anträgen gerade mal in zwei Fällen zu einer Klage. Sie sehen, dass eine Klagewelle nicht zu befürchten ist.
Das Verbandsklagerecht ist aber weiterhin wichtig und notwendig, da es eine präventive Wirkung auf die Verbesserung von Baugenehmigungen und für die Berücksichtigung des Tierschutzes hat. Zeigen sie durch ihr „Ja“ zum Volksbegehren, dass Ihnen dies wichtig ist.

Ein hauptamtlicher Tierschutzbeauftragter sorgt für die Umsetzung bestehender Gesetze in Brandenburgs Ställen!
Die Einführung eines hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten (gerne als Stabstelle beim Verbaucherschutzministerium angesiedelt) ist von absoluter Notwendigkeit, um in bestehenden Stall-Anlagen die Einhaltung der gesetzlichen Standards durchzusetzen und zu beraten. Zeigen Sie durch ihr „Ja“ zum Volksbegehren, dass es Ihnen mit dem „Wohl der Tiere“ auch wirklich ernst ist.

Durch das Kupierverbot muss endlich EU-Recht umgesetzt werden.
Das routinemäßige Kupieren z.B. von Schwänzen bei Schweinen ist durch EURichtlinie 2008/12/120 EG verboten, ständig wird jedoch die Ausnahme zur massenhaften Regel! Es ist Zeit diese EU-Richtlinie endlich umzusetzen. Setzen Sie ein klares Zeichen durch ihr „Ja“ zum Volksbegehren, dass das Ende der Ausnahmegenehmigungen nach einer Übergangsfrist für alle Betriebe hier in Brandenburg gilt.

Mit Bundesratsinitiativen für besseren Immissionsschutz und weniger Antibiotika sorgen
Nutzen Sie auch die Einflussmöglichkeiten des Landes Brandenburg, um z.B. über Bundesratsinitiativen für eine Verschärfung des Immissionsschutzrechts und die Begrenzung des Antibiotikagebrauchs zu sorgen.

Wissenschaft rät zum Umbau der Tierhaltung in Deutschland.
So formuliert der Wissenschaftliche Beirat Agrarpolitik (WBA) der Bundesregierung in seiner Studie „Wege zu einer gesellschaftlichen akzeptierten Nutztierhaltung“ vom März 2015 klar und deutlich: Eine andere, tierfreundlichere und artgerechtere Tierhaltung ist nicht nur notwendig, sondern auch machbar und finanzierbar. Laut der Studie entstehen dafür nur 3-6 % Mehrkosten beim Verbraucher.

Deswegen appellieren wir an Sie, am 19. April für mehr Tierwohl in den Ställen zu stimmen und mit einem Paradigmenwechsel die bäuerliche Landwirtschaft zu sichern. Für eine artgerechtere und regionale Landwirtschaft in Brandenburg: Stimmen Sie im Sinne Ihrer Wähler mit einem „Ja“ zum Volksbegehren gegen Massentierhaltung!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Wimmer Ihr Axel Kruschat

Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg
Konkretisiertes Positionspapier: Volksbegehren gegen Massentierhaltung


Nach dem erfolgreichen Volksbegehren mit knapp 104.000 Unterschriften bringt das Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg erneut die Forderungen des Volksbegehrens in den Brandenburger Landtag ein. Aufgrund vielfacher Nachfrage und begleitend zur Diskussion um die Tierhaltung in Brandenburg möchte das Bündnis die Forderungen noch einmal in ihrem Wortlaut vorstellen und erläutern.

Der konkrete Wortlaut des Volksbegehrens, so wie er aktuell gültig beim Landesabstimmungsleiter vorliegt, ist folgender:


I. Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, fordern den Landtag nach Art. 77 der Verfassung des Landes Brandenburg (Volksbegehren Brandenburg) auf, alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die stetige Ausbreitung der Massentierhaltungsanlagen in Brandenburg zu unterbinden.

Der Landtag möge beschließen:

• ausschließlich die artgerechte Haltung von Tieren finanziell zu fördern und dies in entsprechenden Rechtsvorschriften zu verankern,
• die Landesregierung aufzufordern, das Abschneiden („Kupieren“) von Schwänzen und Schnäbeln zu verbieten, hierfür auch keine Ausnahmegenehmigungen zu erteilen und die Aufstallung von kupierten Tieren in Brandenburger Ställen zu untersagen,
• den Schutz der Tiere im Land Brandenburg durch die Berufung eines/einer Landestierschutzbeauftragten zu stärken und den Tierschutzverbänden Mitwirkungs- und Klagerechte zum Wohl der Tiere einzuräumen, damit der im Grundgesetz verankerte Tierschutz wirksam umgesetzt wird.

II. Weiterhin fordern wir den Landtag auf, sich bei der Landesregierung für die Einbringung eines Gesetzentwurfs in den Bundesrat einzusetzen, um auf Bundesebene:

• eine Verschärfung des Immissionsschutzrechtes zu erwirken, um Menschen vor Belastungen durch Gerüche und Bioaerosole (insb. Keime, Endotoxine und Pilze) und Ökosysteme vor Ammoniakbelastungen und anderen Immissionen wirksam zu schützen,
• die Düngemittelverordnung zu novellieren, um die Nährstoffüberschüsse in der Landwirtschaft wirksam zu begrenzen,
• den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung zu reduzieren, insbesondere durch eine lückenlose Dokumentation der Antibiotikagabe und die Durchsetzung der Einzeltierbehandlung bei Krankheiten,
• das Selbstbestimmungs- und Mitspracherecht der Kommunen in Genehmigungsverfahren für Anlagen der Massentierhaltung zu stärken, insbesondere das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB als Ermessensentscheidung auszugestalten.



1. Förderung artgerechter Haltung

Wortlaut: „...ausschließlich die artgerechte Haltung von Tieren finanziell zu fördern und dies in entsprechenden Rechtsvorschriften zu verankern.“

Kurzfassung Forderungen:

1. Basisförderung abschaffen
2. nur noch Premiumförderung und Erhöhung (von 40%) auf 45%,
3. Spezifizierungen für artegerechte Tierhaltung in der Premiumförderung
4. Obergrenze Tierzahl für Förderung: erhöhte Förderung (45%) bis 1. Spalte
BImSchG und degressive Absenkung auf 30% bis zur 2. Spalte BImSchG

Das Agrarinvestitionsprogramm (AFP) des Landes Brandenburg stellt eine wesentliche und zentrale Möglichkeit für die Brandenburger Politik dar, die Ausgestaltung und Größenstruktur der zukünftigen Stallbauten zu beeinflussen bzw. zu steuern. Die Landesregierung selbst hat es in der Hand, die innerhalb des Rahmenplanes “Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ vorgesehenen Freiräume für eine tierartgerechte, flächengebundene und regionaltypische Tierhaltung zu nutzen. Wir fordern den Brandenburger Landtag deshalb auf von der Landesregierung einzufordern, bei der fortwährenden Anpassung der jährlichen Anschlussrichtlinie zum Agrarinvestitionsförderprogramm (Investitionsrichtlinie “Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftliche Unternehmen”):

1. die bislang angekündigte Abschaffung der Basisförderung umzusetzen und zukünftig nur noch Stallbauten entsprechend der Premiumförderung zu fördern. Weiterhin bedarf es zusätzlicher Ergänzungen um die Förderung auf ein wirkliches “Premium”-Niveau im Sinne einer artgerechten Tierhaltung zu heben. Nach der Überarbeitung des Fördersystems 2011 wurden die Förderungsanfordungen in ein Basis- und Premiummodell aufgeteilt, jedoch besteht letzteres weiterhin aus bis zu 70% der alten Anforderungen. Deshalb sollen Spezifizierungen, wie z.B. bereits in Niedersachsen und Bayern, vorgenommen werden (siehe Punkt 4).

2. die Förderung zukünftig an die jeweilige Bestandsgröße zu koppeln. Demnach soll die volle AFP-Förderung zukünftig (mit 45%) nur noch für Betriebsgrößen gewährt werden, die im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) ohne Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden (Spalte 1) und danach degressiv auf 30% absinken, für Betriebsgrößen im Rahmen des BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung (Spalte 2). Stallbauten für Mastschweine würden demnach die volle Förderung bis zu 1.500 Schweinen bekommen, danach würde ein schrittweises Absinken der Förderung bis auf 30% bis 2.000 Tieren einsetzen, bei Legehennen z.B. bis 40.000 Tieren.

3. den Fördersatz von 40% im Rahmen der GAK-Vorgabe durch die dort eingeräumte Möglichkeit um 5 % auf 45 % aus Landesmitteln zu erhöhen.

4. die Premiumförderung, wie innerhalb der Vorgaben des GAK-Rahmenplans möglich, weiter im Sinne einer artgerechten Ausrichtung zu spezifizieren. In Niedersachsen sind beispielsweise weitere Konkretisierungen für eine “bestmögliche Tierhaltung” zu finden, die im GAK-Rahmenplan wie auch im derzeitigen Brandenburger Agrarinvestitionsförderprogramm fehlen. Allerdings sieht Brandenburg in der nächsten Anschlussrichtlinie ergänzende Anforderungen u.a. für Jung-Legehennen vor, dieser Weg muss konsequent weiter beschritten werden.

Für eine artgerechte Tierhaltung sind insbesondere (Auswahl): ein erhöhtes Platzangebot (u.a. für Mastschweine und Masthühner), ein jederzeit verfügbarer Auslauf (Mastschweine), Anforderungen an Stallböden, die Beschränkung der Gewichtszunahme (Masthühner), Beschäftigungsmaterial (z.B. bei Puten: Heuraufen, Pickblöcke, Weizenspender, Strohballen), ein Mindestmaß an Einstreu, Kastration männlicher Ferkel nur unter Betäubung und Schmerzmittelgabe und ein Kupierverbot (in Abstimmung mit Forderung 2) notwendig. Die Spezifizierungen sollten zusätzlich zur Premiumförderung umgesetzt oder durch Prämien und Zuschüsse schrittweise angereizt werden.


2. Verbot des Abschneidens von Schwänzen und Schnäbeln

Wortlaut: “...die Landesregierung aufzufordern, das Abschneiden („Kupieren“) von Schwänzen und Schnäbeln zu verbieten, hierfür auch keine Ausnahmegenehmigungen zu erteilen und die Aufstallung von kupierten Tieren in Brandenburger Ställen zu untersagen.”

Kurzfassung Forderungen:

1. Verbot durch Verordnung auf Landesebene
2. ab 1.1.2017 Verbot Kupieren und Aufstallung bei Legehennen
3. ab 1.1.2018 Verbot Kupieren und Aufstallung bei Mastgeflügel und Ferkeln
4. Ausnahmen sollen nicht mehr gemacht, bisherige Ausnahmen bis zum Verbot befristet werden
5. finanzielle Förderung eines Landesnetzwerks von Demonstrationsbetrieben

In intensiven Tierhaltungsanlagen kann keine artgerechte und an den Bedürfnissen ausgerichtete Haltung der Tiere stattfinden. Dies führt zu erheblichen Verhaltensstörungen, wie gegenseitiges Anfressen der Schwänze, Kannibalismus und Federpicken. In der
konventionellen Praxis reagiert man darauf mit dem routinemäßigen Kürzen fast aller Schwänze bei Ferkeln und mit dem Kürzen der Schnäbel bei Geflügel ohne Einzelfallprüfung.

Gemäß der EU-Richtlinie 2008/12/120 EG des Rates Anhang I Kapitel I heißt es über die
Mindestanforderung für den Schutz von Schweinen: „Das Kupieren der Schwänze darf
nicht routinemäßig durchgeführt werden, es sind andere Maßnahmen zu treffen, um
diese Verhaltensstörung zu vermeiden.“

Auch nach §§ 5, 6 Tierschutzgesetz (Bundesrecht) herrscht ein Amputationsverbot. Dies bedeutet, dass das Kupieren von Schwänzen und das Kürzen von Schnäbeln nur in Ausnahmefällen und nach vorangegangener Einzelfallprüfung gestattet sind. Von Gesetzes wegen ist daher immer eine Einzelfallprüfung erforderlich.

Die Umsetzung der EU - Richtlinie unter Berücksichtigung des Tierschutzgesetz und Art. 20 a des Grundgesetzes ist bis heute ausgeblieben bzw. es werden die Ausnahmegenehmigungen von den Veterinärbehörden routinemäßig, d.h. ohne Einzelfallprüfung erteilt. Durch diese Verwaltungspraxis wurde bzw. wird die Ausnahme zur Regel! Wenn die Veterinärämter auf der Grundlage der bestehenden Gesetze handeln würden, dürften nur wenige Ausnahmegenehmigungen nach vorangegangener Einzelfallprüfung erteilt werden. Und dann nur mit entsprechenden Auflagen, dass die bestehenden (Haltungs-) Mängel, die dann auch erst eine Ausnahmegenehmigung erforderlich werden lassen bzw. rechtfertigen (!), innerhalb eines kurzen Zeitraumes abzuschaffen sind.

In anderen EU-Staaten, wie Österreich, der Schweiz, Schweden, Finnland und Norwegen,
sind das Kupieren von Schwänzen, sowie das Kürzen der Schnäbel bereits verboten.
Bundesweit beachtet wird diese Umsetzungs–Herausforderung nunmehr im Rahmen des
Niedersächsischen Tierschutzplans umgesetzt. Dieser wurde noch in der vergangenen Legislaturperiode von der schwarz-gelben Landesregierung unter Einbeziehung des
Berufsstandes ausgearbeitet und wird gegenwärtig von der Nachfolgeregierung (rot-grün) umgesetzt. Das Kupieren soll in Niedersachsen außerdem bis Ende 2016 verboten werden.
Freiwillige Vereinbarungen allein sind nicht zielführend oder betreffen immer nur einen Teil der Tierarten (siehe Ankündigung von KAT ab 1.1.2017 nur noch Eier von unkupierten Legehennen zu vermarkten).

Da allen Beteiligten klar ist, dass die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben eine große Herausforderung für den Berufsstand, wie die Tierhaltungsforschung darstellt, fordern wir den Landtag auf, sich der Entwicklung und Vorarbeit in Niedersachsen anzuschließen und zu beschließen (per Verordnung):

1. ab dem 1.1.2017 das Kupieren von Legehennen ohne Ausnahme zu verbieten

2. ab dem 1.1.2018 das Kupieren von Masthühnern und Mastputen bzw. das Aufstallen von Masthühnern und Mastputen zu verbieten

3. ab dem 1.1.2018 das Kupieren von Ferkeln bzw. das Aufstallen kupierter Absetzferkel zu verbieten.

4. sich für eine bundesweite Regelung zur Durchsetzung des Kupierverbots einzusetzen

5. Förderung durch einen Landesaktionsplan Tierhaltung mit einem Netzwerk an Demonstrationsbetrieben

Im Gegensatz zu den Legehennen ist bei den Masthühnern und auch den Mastschweinen
noch ein größerer Übergangszeitraum auch für Forschungs- und Fortbildungsbedarf erforderlich.

Wir räumen daher der Tierhaltungspraxis, wie auch der Tierhaltungsforschung ein zusätzliches Jahr ein, um die Erfahrungen aus Niedersachsen auszuwerten und die zusätzliche Zeit für praxistaugliche Empfehlungen bzw. Vorgaben für die notwendigen Änderungen im Stallbau, wie für das Herdenmanagement nutzen zu können. Der Zeitraum bis zum Verbot des Kupierens bei Mastgeflügel und Mastschweinen (01.01.2018) soll und muss jedoch parallel genutzt werden, um die betroffenen Landwirte betriebsindividuell zu beraten und über die vorhandenen Möglichkeiten der Vermeidung von Kannibalismus aufzuklären. In diesem Zusammenhang fordern wir ein Landesnetzwerk an Demonstrations- betrieben aus je 6-8 Betrieben pro Tierart aufzubauen, in dem Best-Practice-Beispiele erprobt und im Berufsstand diskutiert und verbreitet werden können. Hierfür schlagen wir einen Landesaktionsplan Tierhaltung vor, in dessen Umsetzung die notwendige Beratungsleistung, die Finanzierung der Demonstrationsbetriebe, wie auch die wissenschaftliche Begleitung verankert wird. Die Koordinierung könnte z.B. auf die Lehr– und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung e.V. in Ruhlsdorf übertragen werden.


3. Schaffung eines Landestierschutzbeauftragten

Wortlaut: “...den Schutz der Tiere im Land Brandenburg durch die Berufung eines/einer Landestierschutzbeauftragten zu stärken.”

Kurzfassung Forderungen:

1. Ernennung eines hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten
2. nicht weisungsgebunden, fachlich unabhängig
3. personelle Ausstattung mit Referenten und Sekretariat (eigener Etat)
4. wenn auch für Heimtiere zuständig, dann zusätzliches Personal

Tierschutzbeauftragte wurden bereits in Hessen, Berlin, Saarland, Baden-Württemberg und zuletzt im Februar 2016 in Sachsen-Anhalt benannt. Der Tierschutzbeauftragte befasst sich auf der Grundlage seiner wissenschaftlichen, fachlichen und rechtlichen Kenntnisse mit regelmäßig und aktuell anfallenden Tierschutzproblemen im Land. Er kann zeitnah und aktuell auf die rechtlichen Entwicklungen im Tierschutz reagieren, eigene Initiativen ergreifen und Stellungnahmen erarbeiten, sie ohne Zeitverzug an die politisch Verantwortlichen herantragen, Probleme öffentlich ansprechen, mit den Bürgern als Ansprechpartner kommunizieren und unabhängig von der Landesregierung agieren.

Er arbeitet eng mit dem zuständigen Ministerium und den (Kreis-) Veterinärbehörden zusammen. Für diese Aufgaben muss das Amt des Landestierschutzbeauftragten, wie in anderen Flächenländern bereits üblich, allerdings hauptamtlich besetzt, mit einem eigenen Etat und die Geschäftsstelle entsprechend mit Personal (z.B. 1 Fachreferent und 1 Sachbearbeiter) ausgestattet sein. Die Zuständigkeit für Heimtiere ist regelmäßig auch in den anderen Bundesländern vorgesehen, um einer sachgerechten Bearbeitung der zahlreichen Kompetenzen gerecht zu werden, empfiehlt es sich aber für den Bereich Heimtiere zusätzlich 1 weiteren Fachreferenten vorzusehen.

Der in Brandenburg bestehende Tierschutzbeirat ist eine Einrichtung des zuständigen Ministeriums. Er wird von dort mit Tagesordnung einberufen. Mehrheitsbeschlüsse werden im Rahmen der beratenden Tätigkeit an das Ministerium weiter geleitet. Für grundsätzliche Entscheidungen in der Tierschutz-Landespolitik ist er eine wichtige beratende Einrichtung.
Er kann aber nicht aktuell und kurzfristig Initiativen ergreifen, öffentlich tätig werden, seine Beratungsinhalte öffentlich ansprechen, seine Meinung den Bürgern gegenüber vertreten oder die Umsetzung seiner Beschlüsse öffentlich einfordern. Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und der Beirat ist weisungsgebunden. Das zuständige Ministerium muss den Beschlüssen des Beirates nicht folgen. Tierschutzbeauftragter und Tierschutzbeirat agieren also auf verschiedenen Ebenen. Sie schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern ergänzen sich.

Um Art. 20 a Grundgesetz auch in Brandenburg umzusetzen, muss daher ein unabhängiger Sachverständiger als Tierschutzbeauftragter berufen werden. Er trägt wesentlich dazu bei, Missstände zu verhindern, notwendige Maßnahmen einzufordern und gesellschaftliche Veränderungen und politische Weichenstellungen zu veranlassen. Das Vorschlagsrecht für einen Tierschutzbeauftragten sollte bei den anerkannten Tierschutz-Verbänden und der Landestierärztekammer liegen.

4. Mitwirkungs- und Klagerecht für anerkannte Tierschutzverbände

Wortlaut: “...den Tierschutzverbänden Mitwirkungs- und Klagerechte zum Wohl der Tiere einzuräumen, damit der im Grundgesetz verankerte Tierschutz wirksam umgesetzt wird.”

Kurzfassung:

• Verabschiedung eines Gesetzes zum Verbandsklagerecht mit Anfechtungs- und Feststellungsklage, sowie Informations- und Mitwirkungsrechten für anerkannte Tierschutzverbände.

Wir halten es für notwendig, dass der Gesetzgeber unabhängigen und aufgrund ihrer Sachkenntnis geeigneten „Vertretern“ der Tiere ein Klagerecht gewährt, um eine gerichtliche Kontrolle der Einhaltung des Tierschutzgesetzes zugunsten der Tiere zu ermöglichen. Effektiver Tierschutz erfordert auch Verfahrensvorschriften, die eine Kontrolle und Durchsetzung von tierschützenden Normen durch die Gerichte ermöglichen. Da Tiere selbst nach unserem Recht nicht Träger individueller Rechte sein können, bedarf es in besonderem Maße einer institutionalisierten Interessenwahrnehmung zur Sicherstellung der Einhaltung des Tierschutzes durch Behörden und Gerichte. Dies bedeutet ebenfalls, dass Art. 20 a Grundgesetz als Verfassungsrecht lediglich eine leere Hülle ist. Es ist daher notwendig, auch in Brandenburg ein Verbandsklagerecht, wie bereits in sieben anderen Bundesländern, einzuführen.

Derzeit gibt es nur die Möglichkeit, dass Tierhalter/-nutzer sich gegen „zu viel“ Tierschutz oder gegen tierschutzrechtliche Auflagen wehren können. Für die von einem „zu wenig“ an Tierschutz betroffenen Tiere hingegen gibt es trotz Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz und in der Brandenburger Verfassung keine Möglichkeit, dass ihre Rechte durch den Menschen als Treuhänder gerichtlich eingefordert werden können. Es ist rechtlich nicht möglich, gegen Fehlentscheidungen oder Unterlassungen von Behörden vorzugehen. Es gibt auch keine Möglichkeiten, schon bei Genehmigungsverfahren für intensive Tierhaltungsanlagen mitzuwirken und auf geplante tierquälerische Haltungssysteme einzuwirken. Es besteht hier ein auffälliges Ungleichgewicht, das dem konsequenten Vollzug des Tierschutzgesetzes und einer wirkungsvollen Kontrolle entgegensteht. Wer den Tieren zu dem Schutz verhelfen will, der ihnen zusteht, dem sind folglich die Hände gebunden.

Im Gegensatz zu Brandenburg gibt es in anderen Bundesländern bereits ein Informations,- Mitwirkungs- und Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen:

Feststellungklage: Anerkannte Tierschutzverbände können behördliche Maßnahmen im Nachhinein überprüfen lassen. Stellt das Gericht fest, dass die Behörde gegen das geltende Tierschutzrecht verstoßen hat, muss dies bei künftigen Entscheidungen zugunsten der Tiere berücksichtigt werden.

Anfechtungsklage: Die Gerichte entscheiden BEVOR die Entscheidung der Behörde rechtskräftig wird. Es besteht auch die Möglichkeit bei Gericht eine einstweilige Anordnung z.B. gegen die Tötung von Tieren zu erwirken.

• Bremen seit 2007, Anfechtungs- und Feststellungsklage, Mitwirkungs-
und Informationsrechte, Feststellungsklage bei Tierversuchen
• NRW seit 6/2013, Anfechtungs- und Feststellungsklage, Mitwirkungs-und Informationsrechte, Feststellungsklage bei Tierversuchen
• Saarland seit 8/2013, Anfechtungs- und Feststellungsklage, Mitwirkungs- und Informationsrechte,Feststellungsklage bei Tierversuchen
• Hamburg seit 10/2013, Anfechtungs- und Feststellungsklage
• Rheinland-Pfalz seit 4/2014, Anfechtungs- und Feststellungsklage, Mitwirkungs- und Informationsrechte, Feststellungsklage bei Tierversuchen
• Schleswig-Holstein seit 12/2014, Anfechtungs- und Feststellungsklage, Mitwirkungs- und Informationsrechte, Feststellungsklage bei Tierversuchen
• Baden-Württemberg 2015, Anfechtungs- und Feststellungsklage (erst ab Bestandsgröße Spalte 1 BimSchG), keine Mitwirkungsrechte bei Tierversuchen
• Niedersachen (Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen 3/2016)

Mit dem Verbandsklagerecht können anerkannte Tierschutzorganisationen gegen Genehmigungen, Verwaltungsakte oder auch gegen Untätigkeit von Behörden klagen. Ziel ist die Gewährleistung, dass verwaltungsrechtliche Verfahren auch im Tierschutz den rechtlichen Vorgaben entsprechen.

Eine Klageflut ist nicht zu erwarten. Das beweisen die Bundesländer, in denen das Verbandsklagerecht bereits eingeführt wurde. Sollte es zu einer Klage kommen, wird sie darauf abzielen, anhand eines Präzedenzfalles zu verdeutlichen, wie geltende Rechtsbestimmungen konkret auszulegen und anzuwenden sind. Durch die Klärung solcher Fragen kann letztlich auch die Rechtssicherheit bei den Behörden gestärkt und der Vollzug geltenden Tierschutzrechts verbessert werden.

Beim Verbandsklagerecht geht es nicht um Konfrontation, sondern um Kooperation. Ziel ist zunächst eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Behörden mit den Tierschutzorganisationen und ein Informationsanspruch für die Tierschutzorganisationen über relevante Vorgänge und Entscheidungen bei tierschutzrechtlichen Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren. Eine Klage durch ausgewählte Tierschutzorganisationen, die in jahrelanger Arbeit ihre Seriosität und Fachkompetenz unter Beweis gestellt haben, wäre nur das äußerste Mittel, um offene Rechtsfragen zu klären. Im Umweltschutz ist dieses Recht inzwischen eine Selbstverständlichkeit. Nur ein Klagerecht für anerkannte Tierschutzverbände schafft einen Ausgleich zwischen den Interessen von Tiernutzern und dem Recht der Tiere. Nur dadurch kann überhaupt die gerichtliche Umsetzung des Grundrechtes und des Staatsziels „Tierschutz“ erfolgen.

Wir fordern daher das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen in Brandenburg in Form der Feststellungs- und Anfechtungsklage mit den entsprechenden Informations- und Mitwirkungsrechten.

Als Voraussetzung für den Erhalt des Verbandsklagerechtes schlagen wir – analog zur Formulierung in den meisten Bundesländern und der SPD-Bundestagsfraktion (s. Antrag zur Einführung des Verbandsklagerechtes vom 14.05.2013, Drs.-Nr. 17/13477) – folgende Regelung vor:

Auf Antrag erhält ein Tierschutzverband die Anerkennung als klagebefugter Verband, wenn er:

• nach seiner Satzung ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend die Ziele des Tierschutzes fördert,
• auf Grund seiner bisherigen Tätigkeit die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bietet,
• als gemeinnützig im Sinne des Körperschaftssteuergesetzes anerkannt ist,
• zum Zeitpunkt der Anerkennung mindestens fünf Jahre besteht,
• den Eintritt als Mitglied, das in der Mitgliederversammlung volles Stimmrecht hat, jedem ermöglicht, der die Ziele des Verbands unterstützt, sowie
• mindestens 250 natürliche Personen als Mitglieder hat.

II. Teil: “[...] fordern wir den Landtag auf, sich bei der Landesregierung für die Einbringung eines Gesetzentwurfs in den Bundesrat einzusetzen, um auf Bundesebene...”:


5. Verschärfung Immissionsschutzrecht

Wortlaut: “...eine Verschärfung des Immissionsschutzrechtes zu erwirken, um Menschen vor Belastungen durch Gerüche und Bioaerosole (insb. Keime, Endotoxine und Pilze) und Ökosysteme vor Ammoniakbelastungen und anderen Immissionen wirksam zu schützen.”

Kurzfassung Forderung:

• Das Volksbegehren fordert, weitere Maßnahmen zur Minimierung von Stickstoff über die Novelle zur Düngeverordnung hinaus und der Fortschreibung des BImSchG in Bezug auf die zulässigen Stickstoffeinträge in die Umwelt.

Massentierhaltung führt zu örtlichen bzw. regionalen Ammoniakemissionen, wie sie heute noch rund um Haßleben nachweisbar sind. Ammoniak ist ein giftiges Gas, bestehend aus Stickstoff und Wasserstoff, das u.a. bei der Zersetzung von Eiweiß oder Harnstoff aus den Exkrementen der Tiere entsteht. Rund zwei Drittel der Stickstoffemissionen in Deutschland stammen laut Umweltbundesamt (Pressemitteilung am 07. Januar 2015) aus der Landwirtschaft. Ammoniak reagiert mit Sauerstoff zu Nitrit, bzw. Nitrat (N). Durch diese hohe N Deposition wird nicht nur die Vegetation in ihrer Zusammensetzung verändert, sondern auch der Boden wird in seinem geochemischen Gleichgewicht erheblich gestört, was zu Nährstoffimbalancen führt.

Der in den Boden eingetragene N erreicht nach einem gewissen Zeitfenster auch das Grundwasser. Nicht ohne Grund werden bei Anlagengenehmigungen durch das LUGV vom Investor Grundwasserbeobachtungspunkte gefordert. Leider ist im Land BB die Erfahrung bzgl. der konsequenten Umsetzung dieser Auflagen und auch die Durchführung von Messungen, die durch die UWB zu überwachen sind, sehr schlecht.

Die kleine Anfrage Nr. 112 zur Düngeverordnung (DüV) im Landtag Brandenburg vom 10. Dezember 2014 zeigt deutlich, dass auch im Land Brandenburg die Grundwasserkörper (> 35 % der Messstellen) und die Oberflächengewässer (> 50 % der Messstellen) deutlich mit Stickstoff aus der Landwirtschaft belastet sind. Regional (Uckermark/Prignitz) haben wir alarmierende Nitrat Belastungen im Grundwasser gefunden. In der Uckermark sind derzeit > 40 % der Grundwassermessstellen oberhalb des EU Grenzwertes für Nitrat mit 50 mg/l belastet. Es treten Belastungsspitzen von bis zu 450 mg/l auf. In Bestensee musste die örtliche Trinkwasserversorgung geschlossen werden.

Von besonderer Bedeutung bei der Bewertung der N Depositionen ist der Einfluss des N auf FFH u NATURA 2000 Standorte. Hierzu gibt es im Rahmen des BISchG/TA Luft den sogenannten LAI Leitfaden zur Bewertung der N Einträge im Umfeld von Tierhaltungsanlagen.

Die derzeit gesetzlich erlaubten Stickstoffeinträge in den Leitfäden zum Vollzug des BImSchG/TA Luft sind zu hoch und damit mitverantwortlich für die Stickstoffbelastung der Böden, des Grundwassers, der bodennahen Atmosphäre und dem vielfältigen Artensterben von stickstoffsensitiven Arten.

An der derzeitigen Novellierung des Leitfadens, der durch obergerichtliche Rechtsprechung außer Kraft wg unwissenschaftlicher N Eintragswerte gesetzt wurde, arbeiten auch Brandenburger Landesbedienstete mit. Die Brandenburger Landesbediensteten von LUGV u MLUL, die an der Novellierung mitarbeiten, sollten von den politisch Verantwortlichen entsprechende Forderungen für diesen Bundesarbeitskreis bekommen und regelmäßig im Landtagsausschuss über den Stand der Forstentwicklung berichten.

Aus der oben beschriebenen N Belastungssituation ist es deshalb dringend geboten, dass das Land Brandenburg alle Anstrengungen unternimmt, im Einklang mit der nationalen Strategie zur Stickstoffreduktion des Bundesministeriums für Umwelt, Bau und Reaktorsicherheit die Stickstoffeinträge in die Umwelt zu reduzieren.

Das Volksbegehren fordert deshalb weitere Maßnahmen zur Minimierung von Stickstoff über die Novelle zur Düngeverordnung und der Fortschreibung des BImSchG in Bezug auf die zulässigen Stickstoffeinträge in die Umwelt.


6. Düngeverordnung novellieren

Wortlaut: “...die Düngemittelverordnung zu novellieren, um die Nährstoffüberschüsse in der Landwirtschaft wirksam zu begrenzen.”

Kurzfassung Forderung:

1. Verschärfung des Maßnahmenkatalogs (z.B. Einarbeitungsfristen für Gülle, sowie Übergangsfristen für die Einführung emissionsarmer Ausbringungstechnik verkürzen), so dass strengere Maßnahmen enthalten sind und alle Länder in Bezug auf die Umweltziele ähnlich wirksame Maßnahmen umsetzen müssen.
2. Einführung der Bilanzierung nach Hoftoransatz, sowie die Schaffung notwendiger rechtlicher Grundlagen

Kritik an der derzeit vom BMEL vorgelegten DÜVO von 12 2015:

Im Dezember 2015 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Düngegesetzes verabschiedet.
Zugleich ist der Entwurf der Düngeverordnung zur Notifizierung an die EU-Kommission übersandt worden. Wichtig sind nun sowohl an den Umweltzielen orientierte, als auch zügige Beschlussfassungen in Bundestag und Bundesrat. Diese sind unter anderem notwendig, um eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens hinsichtlich der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie zu verhindern.

Die mehrjährige Verzögerung einer notwendigen Anpassung der Düngegesetzgebung, sowie ein mangelnder Vollzug haben außerdem dazu beigetragen, dass in vielen landwirtschaftlichen Intensivregionen Deutschlands das Verschlechterungsverbot als zentrales Element der EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht eingehalten wird.

Die EU-Kommission hat unter anderem aus diesem Grund im Juli 2015 eine Pilotanfrage zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an die Bundesregierung gestellt. Dies stellt die Vorstufe eines Vertragsverletzungsverfahrens dar.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik (jetzt WBAE) und der Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen (WBD) haben bereits im August 2013 in einer gemeinsamen Kurzstellungnahme notwendige Anpassungen im Düngerecht aufgezeigt.

Einige Anpassungen sind aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes jedoch noch nicht ausreichend.

Im Folgenden einige vorgesehene Anpassungen im Düngegesetz und in der Düngeverordnung, die nach unserer Ansicht von großer Bedeutung und besonders positiv zu bewerten sind:

Die Bilanzierung nach Hoftoransatz stellt insbesondere in Tierhaltungsbetrieben sicher, dass vergleichbare und belastbare Informationen zum Nährstoffvergleich, dem zentralen Indikator für die Umweltbelastung, vorliegen. Der Hoftoransatz kann im Gegensatz zur bisherigen Bilanzierung auf Größen aus der betrieblichen Buchhaltung zurückgreifen, was aufgrund belastbarer Daten die Genauigkeit des Nährstoffvergleichs erhöht. Zur Einführung der Bilanzierung nach Hoftoransatz müssen, wie im Regierungsentwurf vorgesehen, die rechtlichen Grundlagen im Düngegesetz geschaffen werden.

Ausnahmeregelungen können kleine Betriebe vor unverhältnismäßiger Belastung schützen. Durch die Nutzung von EDV-Programmen lässt sich der Aufwand insgesamt gering halten.
Hinsichtlich der Datenbereitstellung sieht der Entwurf des Düngegesetzes vor, den für die Überwachung des Düngerechts zuständigen Behörden Zugang zu bereits vorhandenen Daten zu ermöglichen, wie z. B. zu den InVeKoS-Daten zu Betriebsfläche und Tierbestand.
Dies ist ein wichtiges Element eines effizienten und wirksamen Vollzugs. Die vorgesehene Datenübermittlung bedeutet keinen zusätzlichen Aufwand für Landwirtinnen und Landwirte. Ziel ist es, den Austausch von bereits vorliegenden Informationen zwischen den zuständigen Behörden zu ermöglichen.

Im Hinblick auf die Düngeverordnung sind die nun vorgesehene Verpflichtung zur Durchführung einer bundeseinheitlichen, verbindlichen und schriftlich zu dokumentierenden Düngebedarfsermittlung, die Einbeziehung pflanzlicher Gärreste in die Ausbringungsobergrenze für Stickstoff aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln, die Absenkung der Kontrollwerte des Nährstoffvergleichs für Stickstoff und Phosphat, die Verlängerung der Sperrfristen, sowie die Stärkung des Vollzugs grundsätzlich positiv zu würdigen.

Mängel des Regierungsentwurfs zur Düngeverordnung:

Die Übergangsfristen von bis zu 10 Jahren für die Einführung von emissionsarmer Ausbringungstechnik sind zu lang.

Die Einarbeitungsfrist für Gülle, Gärreste und bestimmte weitere Düngemittel von vier Stunden ist zu großzügig angesetzt.

Die Einarbeitung auf unbestelltem Ackerland innerhalb von einer statt der vorgesehenen vier Stunden ist eine hochwirksame und kosteneffiziente Maßnahme zur Minderung der Ammoniakemissionen.

Eine Verkürzung der Einarbeitungszeit, wie auch der zuvor genannten Übergangsfristen, ist essenziell, um die Ziele der NE(R)C-Richtlinie zu erreichen und den Biodiversitätsverlust durch Eutrophierung zu verringern.

Die Regelungen zur Phosphatdüngung entsprechen im Hinblick auf die erforderliche Berücksichtigung der Phosphat-Verfügbarkeit im Boden nicht dem Stand des Wissens.
Sie führen einerseits nicht zu der notwendigen Abreicherung auf überversorgten Böden und verhindern andererseits Maßnahmen zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit auf unterversorgten Böden.

Letztere müssen jedoch immer mit Zielen des Gewässerschutzes vereinbar sein. In den Vorgaben sind außerdem die aktuellen Empfehlungen der VDLUFA 2015 zur Anpassung der Richtwerte für die Gehaltsklassen zu berücksichtigen.

Die vorgesehene Derogationsregel für Gärreste auf Ackerflächen, d. h. Ausnahmen für die Ausbringungsbegrenzung von Stickstoff, ist nicht mit den Zielen des Gewässerschutzes vereinbar.

Die Berücksichtigung von Futterverlusten in Höhe von 15 bis 25% bei der Erstellung der Nährstoffvergleiche von Futterbaubetrieben ist unangemessen hoch und konterkariert die angestrebte Verbesserung der Nährstoffeffizienz auf Betriebsebene deutlich.

Die Länderöffnungsklausel befähigt die Bundesländer, zusätzliche Maßnahmen in Gebieten mit hoher Nitratbelastung zu ergreifen. Ihre momentane Ausgestaltung bietet allerdings aufgrund der hohen Freiheitsgrade die Möglichkeit, auf Länderebene Standards festzusetzen, die hinter der erforderlichen Verschärfung in belasteten Gebieten zurückbleiben. Dies gefährdet die Erreichung der in Wasserrahmenrichtlinie und Nitratrichtlinie festgelegten Umweltziele.

Wir fordern vor diesem Hintergrund, den Maßnahmenkatalog so abzuändern, dass strengere Maßnahmen enthalten sind und alle Länder in Bezug auf die Umweltziele ähnlich wirksame Maßnahmen umsetzen müssen.

Hervorzuheben ist, dass die novellierte Düngeverordnung nur bei einer konsequenten Umsetzung in den Ländern die notwendige Wirkung entfalten wird. Dazu müssen die Länder durch einen wirksamen Vollzug unter Nutzung der Komponenten Beratung, Kontrolle und Sanktion ihrer Verantwortung für den Umweltschutz gerecht werden.

Nur eine deutliche Reduktion von Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft wird zum Erreichen verschiedener nationaler und europäischer Umweltziele führen.
Das betrifft im Besonderen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und der NE(R)C-Richtlinie sowie der nationalen Biodiversitätsstrategie und den Beitrag der Landwirtschaft zum Klimaschutz.

7. Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung reduzieren

Wortlaut: ”...den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung zu reduzieren, insbesondere durch eine lückenlose Dokumentation der Antibiotikagabe und die Durchsetzung der Einzeltierbehandlung bei Krankheiten.”

Kurzfassung Forderung:

1. Sofortiges Verbot des Einsatzes von Reserveantibiotika in der Veterinärmedizin!
2. Verbot des vorbeugenden Einsatzes von Antibiotika und Durchsetzung eines Gebotes der Einzeltierbehandlung!
3. Eindeutige Trennung der veterinärmedizinischen Überwachung von Landwirtschaftsinteressen!
4. Kein Handel mit Antibiotika durch die verschreibenden Tierärzte!
5. Erhöhung des veterinärmedizinischen Überwachungspersonals, mehr unangekündigte Kontrollen!

Die Gefahr antibiotikaresistenter Keime steigt kontinuierlich an. Immer mehr Antibiotika in der Humanmedizin verlieren ihre Wirkung. Dies führt zur akuten Gefährdung des menschlichen Wohles. Der übermäßige Einsatz von Antibiotika in der Human- und Tiermedizin führt zur Entstehung multiresistenter Keime, an denen jährlich ca.7.000 Menschen sterben, wie die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene schätzt. Durch extrem enge Haltung unter problematischen Bedingungen wird der Ausbruch von Krankheiten in der industriellen Mast begünstigt. Erkrankt in einer Anlage mit 40.000 Tieren (z.B. Masthähnchen) ein Tier, wird der gesamte Tierbestand dort “vorbeugend” mit Antibiotika behandelt.

Insbesondere Krankenhäuser haben verstärkt Probleme mit multiresistenten Keimen, die schwer behandelbare Krankheiten auslösen. Die sog. Reserveantibiotika werden in der Humanmedizin eingesetzt, wenn herkömmliche Antibiotika nicht mehr wirken. Wegen der toxischen Nebenwirkung geschieht das nur im äußersten Fall. Der Antibiotikaverbrauch in der Tiermedizin wird in Deutschland erst seit 2011 erfasst und für dieses Jahr auf 1.238 t beziffert. Ein Rückgang in 2014 um 468 t dürfte auch auf den vermehrten Einsatz von niedriger zu dosierenden Cephalosporinen der 3. und 4. Generation sowie von Fluorchinolonen (ein Zuwachs von 4,1 t) zurückzuführen sein. Gerade diese sind in der Humanmedizin unverzichtbar.

Wir fordern den Brandenburger Landtag daher auf, den Antibiotikaeinsatz zum Schutz von Mensch und Natur einzudämmen und im Bundesrat eine Gesetzesinitiative mit folgendem Inhalt einzubringen:

• Sofortiges Verbot des Einsatzes von Reserveantibiotika in der Veterinärmedizin!
• Verbot des vorbeugenden Einsatzes von Antibiotika und Durchsetzung eines Gebotes der Einzeltierbehandlung!
• Eindeutige Trennung der veterinärmedizinischen Überwachung von Landwirtschaftsinteressen!
• Kein Handel mit Antibiotika durch die verschreibenden Tierärzte!
• Erhöhung des veterinärmedizinischen Überwachungspersonals, mehr unangekündigte Kontrollen!

8. Änderungen Baurecht

Wortlaut: “...das Selbstbestimmungs- und Mitspracherecht der Kommunen in Genehmigungsverfahren für Anlagen der Massentierhaltung zu stärken, insbesondere das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB als Ermessensentscheidung auszugestalten.”

Kurzfassung:

• Die Bevölkerung bei Genehmigungsverfahren stärker beteiligen, indem Gemeinderäte über die Zulassung von Anlagen mit entscheiden

Hierfür soll eine Bundesratsinitiative der Landesregierung mit folgendem Inhalt erfolgen:

Änderung des Baugesetzbuches

Der § 35 des Baugesetzbuches soll wie folgt geändert werden:

Die Privilegierung für bauliche Anlagen zur Tierhaltung im Außenbereich nach § 35, Abs. 1 Nr. 1 BauGB soll grundsätzlich entfallen, wenn die Anlagen einer verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-Gesetz unterliegen (bei Rindern ersatzweise ab der Stufe der allgemeinen Vorprüfung nach dem UVP-Gesetz). Für derartige Anlagen sollen künftig stattdessen ein Bauleitplan oder ein Vorhaben- und Erschließungsplan notwendig sein. Die mit der letzten Novelle des BauGB getroffenen Festlegungen für gewerbliche Anlagen sollen unberührt bleiben.

Der § 36 des Baugesetzbuches soll wie folgt (fett) ergänzt werden:

„Das Einvernehmen der Gemeinde und die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde dürfen nur aus den sich aus den §§ 31, 33, 34 und 35 ergebenden Gründen versagt werden. Die Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens steht im Ermessen der Gemeinde. Das Einvernehmen der Gemeinde und die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde gelten als erteilt, wenn sie nicht binnen zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens der Genehmigungsbehörde verweigert werden; dem Ersuchen gegenüber der Gemeinde steht die Einreichung des Antrags bei der Gemeinde gleich, wenn sie nach Landesrecht vorgeschrieben ist. Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann ein rechtswidrig versagtes Einvernehmen der Gemeinde ersetzen.“

Damit diese Entscheidungsmöglichkeit der Gemeinde wirksam werden kann, muss eine weitere Änderung im Genehmigungsverfahren eingeführt werden. Hierfür ist eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes notwendig.

Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes

Auch die nach Landesrecht zuständige Behörde muss das Recht erhalten, dass im Falle eines rechtmäßig verweigerten Einvernehmens einer Gemeinde, sie ebenfalls eine ordnungsgemäße Ermessensentscheidung treffen muss, damit die Entscheidung der Gemeinde wirksam werden kann. Hierzu muss der § 6 Abs. 1 BImSchG dahingehend geändert werden, dass die Antragstellerin / der Antragsteller im Genehmigungsverfahren jedenfalls dann keinen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung hat (keine gebundene Entscheidung), sondern lediglich einen Anspruch auf ordnungsgemäße Ermessensausübung der Genehmigungsbehörde, wenn die Gemeinde ihr Einvernehmen rechtmäßig verweigert hat.


Änderung der Brandenburger Kommunalverfassung

Außerdem sollte das gemeindliche Einvernehmen bei Anlagen, für welche die Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erforderlich ist oder für welche das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine UVP-Vorprüfungspflicht oder UVP-Pflicht vorsieht, durch einen Beschluss der Gemeindevertretung erteilt werden. Dies sollte in die Brandenburger Kommunalverfassung eingefügt werden.
 

Newsletter Januar 19.1.2016
Liebe UnterstützerInnen des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung, wir haben es geschafft!
Nach einem halben Jahr intensiver Kampagnenarbeit haben wir am 14.1. das vorläufige Ergebnis bekommen: 103.891 BrandenburgerInnen haben Ihre Stimme für das Volksbegehren gegen Massentierhaltung abgegeben - mindestens 80.000 hätten es sein müssen.

Wir sind überwältigt von diesem Ergebnis und Ihrer Unterstützung. Ohne die vielen Freiwilligen, Aktiven und Spender hätte es diesen Erfolg nicht gegeben. Dafür ein großes Dankeschön!

Wir machen weiter!
Die breite Unterstützung von den BürgerInnen Brandenburgs zeigt, dass industrielle Massentierhaltung kein Nischenthema ist. Im letzten halben Jahr sind sogar fast 24.000 Unterschriften mehr zusammen gekommen, als nötig gewesen wären. Bis Ende April muss sich der Landtag erneut mit unseren Forderungen für artgerechtere Tierhaltung und mehr Umweltschutz beschäftigen.

Sollte er die Forderungen wieder ablehnen, gehen wir im Sommer in den Volksentscheid!
Weitermachen mit Ihrer Unterstützung:
Noch immer haben wir vom Volksbegehren eine Lücke im Etat. Für die weitere Arbeit gegen Massentierhaltung und Vorbereitung eines möglichen Volksentscheid in Brandenburg sind wir dringend auf weitere Spenden angewiesen.

Unser Bündnispartner Campact verdoppelt auch weiterhin alle eingehenden Spenden bei betterplace.

Deshalb unsere Bitte: Jetzt Spenden - mit doppelter Wirkung. 

Mit herzlichen Grüßen Ihr Michael Wimmer, Sprecher Aktionsbündnis Agrarwende Berlin Brandenburg

Volksbegehren gegen Massentierhaltung:
Vorläufiges Ergebnis - Über 103.000 gültige Eintragungen
 

Der Landesabstimmungsleiter des Landes Brandenburg informiert
Pressemitteilung Nr. 02/2016 vom 14. Januar 2016
Volksbegehren gegen Massentierhaltung
Vorläufiges Ergebnis: Über 103.000 gültige Eintragungen
Quorum für erfolgreiches Zustandekommen liegt bei 80.000
Potsdam –
Um 16.00 Uhr endete heute (14. Januar 2016) die sechsmonatige Eintragungsfrist des Volksbegehrens, das sich gegen die Ausbreitung von Massentierhaltungsanlagen richtet und für artgerechte Tierhaltung einsetzt.
Die halbjährige Eintragungsfrist begann am 15. Juli 2015. Eintragen konnten sich alle Wahlberechtigten zum Landtag Brandenburg ab dem 16. Lebensjahr. Nach der ersten Auswertung gibt Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper bekannt, dass sich insgesamt 106.951 Bürgerinnen und Bürger an dem Volksbegehren beteiligt haben. Das sind 5,11 Prozent der Eintragungsberechtigten (2,09 Millionen). Von den insgesamt geleisteten Eintragungen waren 3.060 Eintragungen ungültig. Somit haben 103.891 Brandenburgerinnen und Brandenburger das Volksbegehren unterstützt. 48 Prozent der gültigen Eintragungen (49.852) erfolgte per Brief.

Am 27. Januar 2016 tagt der Landesabstimmungsausschuss, um nach den Feststellungen der Kreisabstimmungsausschüsse das endgültige Landesergebnis zusammenzufassen und mit dem Prüfbericht der Präsidentin des Landtages zuzuleiten. Das Präsidium des Landtages wird dann das endgültige Ergebnis feststellen und ob das Volksbegehren ordnungsgemäß zustande gekommen ist oder nicht.
Die Sitzung des Landesabstimmungsausschusses am 27. Januar 2016 ist öffentlich. Sie beginnt um 14.00 Uhr im Ministerium des Innern, Haus N, Raum 416, Henning-von-Tresckow-Straße 9-13, 14467 Potsdam.

Die Eintragungen für das Volksbegehren gegen Massentierhaltung gliedern sich regional wie folgt auf:

 

Gültige
Eintragungen

insgesamt

davon

Abstimmungs-

beteiligung

in %

in Eintragungs-listen

per Eintragungsschein

Kreisfreie Städte

 

 

 

 

Brandenburg a. d. H.

1.571

663

908

2,77

Cottbus

3.178

848

2.330

3,94

Frankfurt (Oder)

1.598

587

1.011

3,49

Potsdam

13.685

3.534

10.151

10,71

 

 

 

 

 

Landkreise

 

 

 

 

Barnim

7.074

3.623

3.451

4,91

Dahme-Spreewald

9.351

6.438

2.913

7,05

Elbe-Elster

2.205

1.131

1.074

2,40

Havelland

6.998

3.569

3.429

5,47

Märkisch-Oderland

8.387

4.948

3.439

5,35

Oberhavel

8.403

3.959

4.444

4,97

Oberspreewald-Lausitz

2.201

1.240

961

2,27

Oder-Spree

7.058

4.455

2.603

4,75

Ostprignitz-Ruppin

3.818

2.050

1.768

4,53

Potsdam-Mittelmark

12.162

6.748

5.414

7,23

Prignitz

1.751

1.084

667

2,59

Spree-Neiße

3.107

2.007

1.100

3,10

Teltow-Fläming

8.561

5.796

2.765

6,50

Uckermark

2.783

1.359

1.424

2,72

Land Brandenburg

103.891

54.039

49.852

5,11

 

Liebe Aktive, bitte organisiert noch einmal Straßenaktionen in den letzten Tagen vor dem Ende des Volksbegehrens!
Unseren Kalender zum Eintragen findet ihr noch einmal hier.

Potsdam können wir vom Kampagnenbüro aus koordinieren, aber in Cottbus, Frankfurt, Brandenburg, Eberswalde etc. steht noch nichts im Plan.
Wenn jemand eine Straßenaktion in XY macht, haben wir die Möglichkeit das noch einmal in die Lokalpresse zu bekommen. Wenn die Lokalpresse keinen Bericht macht, dann bringen die oft aber eine Terminankündigung.
Wir versuchen auf diesem Weg an die Lokalpresse auch noch einmal den dringenden Appell zum Mitmachen und die Öffnungszeiten der Ämter zu kommunizieren.

Also bitte mitmachen! Wir schaffen das :-)

Vielen Dank und viele Grüße! Euer JM

Wir haben es geschafft!
Party zum Finale des Volksbegehrens am 14. Januar 2016 im Haus der Natur Potsdam

Liebe Aktive im Bündnis, am 14. Januar endet die Eintragungsfrist für unser Volksbegehren. Am selben Tag noch (nach 16 Uhr) bekommen wir eine erste Einaschätzung des Landeswahlleiters zu den Erfolgsaussichten.
Das Volksbegehren ist auf jeden Fall ein Erfolg! Das sollten wir feiern. Wir laden alle, die mit uns gekämpft haben ein zum Finale des Volksbegehrens am 14. Januar ab 16 Uhr ins Haus der Natur in Potsdam (Lindenstraße 34 - 14467 Potsdam)
Bitte tragt Euch in das doodle ein, wenn Ihr kommt.
So können wir planen: http://www.agrarwen.de/wir-haben-es-geschafft-party-zum-finale-des-volksbegehrens-am-14-januar-2016/

Vielen Dank uns viele Grüße! Euer Jens-Martin Rode

Jetzt wird’s amtlich –
Endspurtaktionen vor Rathäusern und Eintragungsstellen

 Liebe Aktive,

jetzt geht es um alles oder nichts: Tragt Euch bitte für Straßenaktionen vor den Rathäusern und Eintragungsstellen ein. Sprecht Passant*innen direkt an und bittet sie, sich sofort in die amtlichen Listen einzutragen. So können wir noch einmal viele tausend Menschen für das Volksbegehren gewinnen.

Unser Terminkalender zum Eintragen der Aktionen vor den Eintragungsstellen:
https://docs.google.com/document/d/1qaDkbHjiE6wKiLxxDHsjou-nMdV_YG1E7cZY9LaARCg/edit?pli=1

Bis zum 14. Januar können sich Brandenburgerinnen und Brandenburger noch für das Volksbegehren gegen Massentierhaltung eintragen. Zu den benötigten 80.000 Stimmen fehlen uns noch einige tausend Eintragungen. Für die Briefeintragung wird wegen des mehrmaligen Postwegs die Zeit langsam knapp. Zudem haben viele, die bei der Briefeintragung mitgemacht haben, ihre Unterlagen noch nicht zurückgeschickt. Deswegen kommt es jetzt auf jede und jeden im Bündnis an, aktiv zu werden!

Zeigt noch einmal Präsenz in der Öffentlichkeit und zwar direkt am Ort des Geschehens. Organisiert bitte eine oder mehrere Aktionen direkt vor, oder falls das Amt dieses untersagt, in unmittelbarer Nähe zu den Eintragungsstellen (Rathäusern). Die Adressen und die Öffnungszeiten der Eintragungsstellen für Euren Ort findet Ihr hier:

Adressen und Öffnungszeiten der Eintragungsstellen:
https://www.volksbegehren-massentierhaltung.de/eintragungsstellen/

Wenn sich für Eure Aktion eine Ansprechperson gefunden hat, gebt bitte dem Kampagnenbüro Bescheid. Wir können bei der Koordinierung der Aktion, der Mobilisierung von Freiwilligen, einer Genehmigung z.B. eines Infostandes oder der lokalen Pressearbeit helfen.

Sprecht uns an unter: bund.brandenburg@bund.net

Wir haben eine Chance, es zu schaffen. Wenn wir bis zum 14. Januar die 80.000 gültigen Stimmen für das Volksbegehren zusammen bekommen, muss sich der Brandenburger Landtag noch einmal mit dem Thema Massentierhaltung befassen. Wir wollen mit einem Volksbegehren erreichen, dass das Land Brandenburg das Abschneiden von Schnäbeln und Schwänzen in der Nutztierhaltung (Kupieren) untersagt, die Landwirtschaftsförderung an der artgerechten Tierhaltung ausrichtet und neben einem Tierschutzbeauftragten ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände einrichtet. Auf Bundesebene soll sich die Landesregierung für strengere Grenzwerte beim Gebrauch von Gülle und Antibiotika einsetzen. Dafür brauchen wir jede Stimme.

Jetzt eintragen in den Aktionskalender mit einer Sammelaktion: https://docs.google.com/document/d/1qaDkbHjiE6wKiLxxDHsjou-nMdV_YG1E7cZY9LaARCg/edit?pli=1

Vielen Dank und viele Grüße! Euer Jens-Martin Rode

P.S.: Am 14. Januar gibt es abends bereits eine Presseerklärung des Landeswahlleiters. Dann wissen wir, ob wir es geschafft haben oder nicht. Auf jeden Fall planen wir eine kleine Abschlussparty im Haus der Natur in Potsdam (angefragt, ab 16 Uhr)
--
Jetzt das Volksbegehren gegen Massentierhaltung in Brandenburg
unterstützen: www.volksbegehren-massentierhaltung.de

Jens-Martin Rode
jens-martin.rode@posteo.de
www.facebook.com/jensmartin.rode
+49-176-21758355

--
Jetzt aktiv werden und alle Kontakte in Brandenburg mobilisieren; die Briefeintragungsunterlagen gegen Massentierhaltung anzufordern! Ganz einfach unter

www.volksbegehren-massentierhaltung.de

Bitte Name, Adresse und Geburtsdatum eintragen. nach wenigen Tagen kommen die amtlichen Unterlagen per Post. Diese bitte erneut ausfüllen, Vorder- und Rückseite unterschreiben, fertig! Schon wird die Stimme gezählt :-)

 

Hallo alle am Tierwohl interessierten Menschen!

Der gestern gesetzte Impuls, heute im 5er-Team mit BB-Länderticket durch Brandenburg zu fahren und noch die vielleicht entscheidenden letzten einhundert Unterschriften einzusammeln, hatte wohl einen zu kurzen Vorlauf, denn um 9:09 Uhr fand sich (außer mir) niemand am Zug ein.

Deshalb hielten Jens-Martin und ich es für besser, die ganze Aktion auf den Jahresbeginn zu verschieben.

Daher rufe ich jetzt noch einmal dazu auf, am 2. oder 4. Januar letzte Anstrengungen zu unternehmen, damit das Ziel deutlich erreicht wird. Es wäre doch wirklich schade, wenn am Ende ein paar Unterschriften fehlen.
Wer die Rundreise durch Brandenburg mitmachen mag, möge sich bitte umgehend (am besten per Mail) bei mir melden (bitte auch bevorzugten Tag nennen!).
Wenn mindestens zwei weitere Menschen mitmachen, geht's entweder am 2. oder 4. Jan. 9 Uhr gemeinsam auf die Tour durch Brandenburg. Verpflegen tut sich jeder selbst, das Ticket wird vom BUND bezahlt. Ich freue mich auf die gemeinsame Aktion! Kommt gesund ins neue Jahr - und vielleicht sehen wir uns ja bald!
Herzliche Grüsse Joachim (0331) 9513 0991

Auf geht’s in den Endspurt gegen Massentierhaltung!

Liebe UnterstützerInnen des Volksbegehren gegen Massentierhaltung, das Jahr geht zu Ende und das Volksbegehren in den Endspurt, noch 32 Tage, in denen wir auf Eure Unterstützung bauen.
 

Nach eigenen Erhebungen haben bisher ca. 67.000 BrandenburgerInnen beim Volksbegehren mitgemacht.
Das ist ein guter Ausgangspunkt für die entscheidende Phase: Allerdings wurden tausende Briefwahlunterlagen noch nicht zurückgesandt. Um den Endspurt zu den 80.000 Stimmen zu schaffen, brauchen wir noch mal 15.000 Unterschriften.

Das funktioniert nur, indem sich ALLE zusammenfinden und bei Aktionen im eigenen Umfeld (Weihnachtsmärkte, Nachbarn, Arbeit, Freunde und Bekannte) Stimmen sammeln und Flyer verteilen:
Wenn 500 Aktive jeweils 30 Unterschriften einholen, ist’s geschafft! Bitte denkt daran, die zugesandten Briefwahlunterlagen wieder ans Rathaus zurück zu schicken: Erst dann zählt Eure Stimme gegen Massentierhaltung und Ihr habt mitgemacht.

Erinnert auch Freunde, Bekannte und Nachbarn daran!

So geht’s zu 80.000 Unterschriften: Sammeln auf den Weihnachtsmärkten Die Weihnachtsmärkte sind die letzte Gelegenheit noch einmal viele BrandenburgerInnen in einem Schwung für die Briefeintragung zu gewinnen. Vor Weihnachten ist es noch sinnvoll mit Listen auf der Straße zu arbeiten.

Danach wird die Zeit aufgrund der Feiertage und des mehrmaligen Postwegs bei der Bearbeitung im neuen Jahr aber sehr knapp.
Deswegen:
Wenn Sammeln, dann JETZT.

Hier geht's zur Übersicht der Weihnachtsmärkte

Sammelaktionswochenende 18.-20.12.2015
Am 4. Adventswochenende gehen wir mit mit Euch auf die Straße und gewinnen Stimmen.

Hier geht's zum Aktionswochenende

Und auch Ihr könnt etwas gewinnen:
Bis zum 20. Dezember läuft unser Sammelwettbewerb. Wer bis dahin volle Unterschriftenlisten unter dem Stichwort “Advent” beim BUND einreicht, nimmt an unserer Verlosung teil.

Hier erfahrt Ihr was es zu gewinnen gibt und wie es genau funktioniert

Fünf Freunde fürs Volksbegehren
Wir senden Euch gern Flyer und Unterschriftenlisten für Freunde und Bekannte zu: Mit unseren Flyern kann JedeR noch fünf Personen ansprechen und mit der abreißbaren Postkarte direkt Briewahlunterlagen bestellen.
Verteilt die Flyer an Eure Nachbarschaft oder hängt unsere Volksbegehren-Poster in den Hausflur. Wer direkt ins Amt gehen will, findet auf unserer Kampagnenseite Adresse und Öffnungszeiten der jeweiligen Eintragungsstellen.
Oder besucht uns auf Facebook und verbreitet das Volksbegehren im Netz.

Liebe Aktive gegen die Massentierhaltung!

Einige Tausend Stimmen benötigen wir noch für ein erfolgreiches Volksbegehren. Noch haben wir mehr als einen Monat Zeit. Doch nach dem Jahreswechsel können wir wegen des mehrmaligen Postwegs nicht mehr so gut für die Briefeintragung werben. Deswegen: Macht alle JETZT mit und sammelt noch Stimmen.
Wir schaffen das!

Jetzt eintragen unter:

 https://docs.google.com/spreadsheets/d/1lA4yIub91_6lq4cLWcRPMxjdqsXn66smyUzJH4wlNII/edit#gid=0

Am
4. Adventswochenende starten wir noch einmal zum Zwischensprint. Mit einem gemeinsamen Aktionswochenende gehen wir mit vielen vielen Sammlerinnen und Sammlern auf die Straße und gewinnen Stimmen.
Denn bis zum 20. Dezember macht es noch Sinn, ganz kräftig und aktiv für die Briefeintragung zu mobilisieren. Bei Anträgen, die wir bis zu diesem Zeitpunkt sammeln, haben die Ämter noch genügend Zeit, die Anträge auf Zusendung der Briefeintragungsunterlagen zu bearbeiten und die Eintragungsscheine zuzusenden. Auch die Teilnehmenden haben noch eine Chance, die Eintragungsscheine bis zum 14. Januar rechtzeitig zurückzuschicken.
Das Gute ist: Bis zum 20. Dezember läuft noch unser
Sammelwettbewerb. Wer bis zum 4. Adventssonntag noch Stimmen einreicht, nimmt an der Verlosung toller gestifteter Preise teil :-)

Jetzt Eintragen unter:
 
https://docs.google.com/spreadsheets/d/1lA4yIub91_6lq4cLWcRPMxjdqsXn66smyUzJH4wlNII/edit#gid=0

Einige tausend Eintragungen fehlen uns noch bis zum Erfolg. Wenn alle Aktive aus dem Bündnis jetzt noch einmal auf die Straße gehen, dann können wir es schaffen. Nur wenn wir 80.000 gültige Unterschriften bis zum 14. Januar 2016 bekommen, muss sich der Landtag mit unsere Forderungen befassen. Wir sind dicht davor, das zu schaffen. Helft alle mit, damit das Volksbegehren gegen Massentierhaltung ein Erfolg wird!

Material bestellen und vernetzen:

Allen Aktive schickt das Kampagnenbüro Plakate, Flyer und Listen für die Beantragung von Briefeintragungsunterlagen zu. Alle Bestellungen gern an:

Volksbegehren gegen Massentierhaltung in Brandenburg
c/o BUND Brandenburg
Friedrich-Ebert-Straße 114a
14467 Potsdam
bund.brandenburg@bund.net
Infotelefon: 0331-237 00 141

Viele Grüße! Euer Jens-Martin Rode

Liebe Aktive gegen die Massentierhaltung,

auf zum
Endspurt: Jetzt haben wir nur noch wenige Wochen bis zum Ende des Volksbegehrens. Damit diese Kampagne erfolgreich wird, müssen wir noch viel tun. Doch wenn alle mitmachen, dann können wir gewinnen! Derzeit rufen wir gerade die Ämter an, um Anhaltspunkte dafür zu bekommen, wie viele Unterschriften wir gerade haben könnten. Eine ungefähre Anzahl haben wir dann Anfang kommender Woche.

Eines ist aber schon jetzt klar: Sehr viele Leute, die die Briefeintragungsunterlagen bestellt haben, haben diese noch nicht wieder zurückgeschickt. Deswegen an alle: Beginnt bitte jetzt in Euren Organisationen, Verbänden, Netzwerken und im eigenen Umfeld mit der Rückrufaktion! Macht allen Euren Kontakten noch einmal klar, dass die Anträge rechtzeitig zurückgeschickt werden müssen, damit die Stimme zählt. Das Ergebnis kann denkbar knapp werden!

Derzeit erreichen uns viele Vorschläge, was wir bis zum Ende der Eintragungsfrist noch machen können. Weitere Ideen sind immer willkommen. Um die Kapazitäten im Bündnis realistisch einschätzen zu können, haben wir hier schon einmal aufgelistet, was von Seiten des Kampagnenbüros geplant ist. So können wir mit unseren Kräften haushalten und Verantwortlichkeiten im Bündnis aufteilen. Ein Gesamtüberblick folgt in Kürze.


Bis Zum Ende haben wir folgende Aktionen in der Pipeline:


OnlineAktiontage vom 4.-6. Dezember

Mailen, bloggen, posten, twittern bis die Tierfabriken zittern! Unter diesen Motto haben wir unsere OnlineAktionsTage gestartet. Neben einer Sammelrally, bei der es 3 klasse Tolino-eBookReader zu gewinnen gibt, heißt es vor allem online: Mobilisiert noch einmal für das Volksbegehren! Wir wollen, dass die Zahl der Eintragungen über unsere Kampagnenseite noch kräftig zulegt. Kontaktiert deswegen noch einmal alle Eure Plattformen, Portale und Netzwerke: http://bit.ly/1OA5QCO


Suche dein Amt: Wir veröffentlichen die Öffnungszeiten der Ämter

Ab Anfang des Jahres wird es schwierig, noch die Briefeintragungsunterlagen zu bestellen, da die mehrfachen Postwege zu lange dauern könnten: Wir veröffentlichen ab kommender Woche die Adressen und Öffnungszeiten der Eintragungsstellen, damit jede und jeder den Weg zum Amt findet. Danke an den Omnibus für das Recherchieren der Zeiten!



Sammelurlauber

Derzeit haben wir noch bis zum Ende kommender Woche vier Sammelurlauber im Einsatz. Diese kommen aus dem Umfeld des Omnibusses für Direkte Demokratie und verstärken die Straßensammlungen. Das Team um Benjamin Radlow steuert gezielt Wochenmärkte an und nimmt sich bei Bedarf auch Universitäten und Fachhochschulen vor.


Sammeln auf den Weihnachtsmärkten

Bis zum vierten Advent finden brandenburgweit zahlreiche Advents- und Weihnachtsmärkte statt. Hier haben wir letztmalig die Gelegenheit, z.B mit einem Infostand noch einmal vor einem größeren Publikum fürs Volksbegehren zu werben und Stimmen zu sammeln. Eine Übersicht über die Märkte zum Selbsteintragen gibt es unter:
http://www.agrarwen.de/sammelaktionen-auf-den-weihnachtsmaerkten/


Fünf Freunde für das Volksbegehren: Jetzt alle noch einmal fünf Anträge im eigenen Umfeld sammeln

Dies ist eine Aktion für alle: Auch wenn Ihr schon viele viele Stimmen gesammelt habt. Eine Liste geht noch! Mobilisiert bitte alle Eure Kontakte, noch einmal fünf Stimmen für das Volksbegehren zu sammeln. Beim BUND z.B geht gerade ein Mailing per Post an alle Mitglieder raus. Ebenso schreiben wir einige hundert Kontakte im Zusammenhang mit dem Volksbegehren an. Nutzt bitte dazu alle auch noch einmal Eure Newsletter und Mailverteiler und ruft gern auch noch fünf Personen aus Euren Umfeld persönlich an.


Massentierhaltung im Wartezimmer - Sammelaktion in den Arztpraxen

Wir haben eine Aktion gestartet, die Wartezimmer von Arztpraxen zu nutzen. Hier können uns wieder viele Aktive unterstützen und genau Ihre Arztpraxis ansprechen, Flyer auszulegen und Listen einzusammeln. Denn gerade die Ärzte warnen immer wieder vor dem Risiko multiresistenter Keime durch immer neue Megaställe. Sechs Arztpraxen machen bereits mit und werden von unseren Aktiven betreut. Es können noch wesentlich mehr werden.

Ein kurzer Überblick zur Aktion: http://www.agrarwen.de/massentierhaltung-bis-der-arzt-kommt-volksbegehren-bereitet-sammelaktionen-in-wartezimmern-vor/


Schule ohne Massentierhaltung

Wir kontaktieren derzeit alle 78 Gymnasien in Brandenburg und schicken ein Materialpaket zu. Damit machen wir noch einmal Werbung dafür, dass Brandenburgerinnen und Brandenburger schon ab 16 bei einem Volksbegehren mitmachen können.


Ob Bachelor oder Master - Mensa ohne Massentierhaltungsdesater

BTU, Potsdam, Frankfurt, Eberswalde oder Waldau...: In Brandenburg gibt es 50.000 Studierende. An den Universitäten und Fachhochschulen können wir mit Aktionen an den Mensen noch tausende Stimmen sammeln. Eine Übersicht ist in Vorbereitung.



Telefonmobiliserung

Bis zum 20. Dezember machen wir aktiven Telefonverkauf: Wir rufen Schlüsselakteure, Multiplikator*innen und Zielgruppe an, noch einmal aktiv Stimmen zu sammeln. Nach dem 20. Dezember rufen wir repräsentative Haushalte an und überzeugen Sie, noch zur Eintragung ins Rathaus zu gehen und - wichtig! - falls sie bereits mitgemacht haben, den Eintragungsschein zurück zu schicken.



Sammelfinale vom 18.-20. Dezember (4. Adventswochenende)

Am 4. Adventswochenende wollen wir einen vorläufigen Höhepunkt der Straßensammlung setzen. Mit einem gemeinsamen Aktionstag gehen wir noch einmal mit vielen vielen Sammlerinnen und Sammlern auf die Straße und sammeln Stimmen. Bis zum 20. Dezember macht es noch Sinn, ganz kräftig und aktiv für die Briefeintragung zu mobilisieren. Bei Anträgen, die wir zu diesem Zeitpunkt sammeln, haben die Ämter noch genügend Zeit, die Anträge auf Zusendung der Briefeintragungsunterlagen zu bearbeiten und die Eintragungsscheine zuzusenden. Auch die Teilnehmenden haben noch eine Chance, die Eintragungsscheine bis zum 14. Januar rechtzeitig zurückzuschicken.



Ab 1. Januar 2015: Wir stellen wir die Website um und fangen an, vor allem die Amtseintragung zu bewerben.

Ab Anfang des Jahres wird das Sammeln von Anträgen auf Zusendung der Briefeintragungsunterlagen riskant. Wegen des mehrmaligen Postwegs - Beantragung - Zusendung ins Kampagnenbüro - Sortierung und Zusendung an die Ämter - Bearbeitung der Anträge und Verschickung der Eintragungscheine - Ausfüllen und Rücksendung der Eintragungsscheine an die Eintragungsstelle u.s.w.  - kann es sein, dass Eintragungsscheine nicht mehr rechtzeitig bis zum 14. Januar ankommen. Deswegen werden wir unsere Kampagnenseite so gestalten, dass Brandenburgerinnen und Brandenburger zuallererst die Adresse ihrer zuständigen Eintragungsstelle finden, wenn sie ihre Postleitzahl in das Tool eingeben.



Bis 14. Januar: Tägliche Straßen- und Bildaktionen vor den Meldeämtern

Ab Januar machen wir vor allem Bild- und Presseaktionen vor den Bürgerbüros und Rathäusern von Gemeinden mit vielen Einwohnern. Hier lohnt es sich auch noch einmal die Lokalredaktionen für eine Berichterstattung zum Ende der Eintragungsfrist zu gewinnen. Es lassen sich noch viele hundert Stimme gewinnen, wenn wir z.B in Potsdam vor dem Stadthaus die Passant*innen vor der Straßenbahnhaltestelle ansprechen und überzeugen, noch schnell die Stimme abzugeben. Geeignete Orte für Aktionen in ganz Brandenburg suchen wir noch heraus und stellen sie online…


Anzeigenkampagne zum Endspurt
Zum Schluss soll das Volksbegehren noch mal in die Regionalblätter. Neue Anzeigen, die die Leute auffordern, jetzt direkt zum Amt zu gehen, zu unterschreiben und die Eintragungsunterlagen zurück zu schicken. Ab Weihnachten lohnt es kaum noch, Briefeintragungsunterlagen zu beantragen. Den Brandenburger*innen muss bewusst werden, dass sie nur noch wenige Tage die Gelegenheit haben mitzumachen.

Jugend-Flashmob "Unser Weihnachtsgeschenk an die Tiere" am 1. Dezember
Der nächste brandenburgweite Aktionstag ist Jugendsache!

Am 1. Dezember "stürmen" Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten gemeinsam die Bürgerämter und tragen sich in die ausliegenden Unterschriftenlisten ein. Wer bis zum 14.1.2016 mindestens 16 Jahre alt ist, kann das Volksbegehren unterschreiben!

Wo euer Bürgeramt ist und wie die Öffnungszeiten sind erfahrt ihr unter Tel. 0331 - 237 00 141 oder per Mail info@volksbegehren-massentierhaltung.de

Die Aktion geht jetzt schon los. Ladet auf der Facebookseite der Aktion Freunde ein! Postet Statements, Bilder und Videos und ruft zum Treffen mit Ort und Uhrzeit auf. Für Potsdam gibt es schon einen Aktionszeitpunkt: 15 Uhr vor dem Rathaus (Friedrich-Ebert-Str. 79).
 www.facebook.com/events/753318741441463

Bitte macht am Dienstag Fotos oder Videos von eurer Aktion: Die könnt ihr dann auf der Facebook Aktionsseite posten, oder per Mail schicken. Wir machen daraus dann eine Dokumentation des Aktionstags.

Das Volksbegehren auf Deinem Weihnachtsmarkt

Das Volksbegehren geht in den Endspurt: Auf den Weihnachtsmärkten wollen wir noch einmal kräftig loslegen.
Hier können wir kurz vor Ende der Eintragungszeit am 14.1.2016 viele tausend Brandenburgerinnen und Brandenburger erreichen. In der folgenden Übersicht haben wir eine Liste von Weihnachtsmärkten erstellt. Bitte tragt Euch ein, falls Ihr die Verantwortung für einen der Märkte übernehmen oder Euch für die Sammlung auf einem der Märkte vernetzen wollt.
Ist Euer Markt noch nicht dabei? Einfach mit der rechten Maustaste eine Zeile hinzufügen und schon ist er da.
Braucht Ihr noch Unterstützung oder Material aus dem Kampagnenbüro? Gebt gern kurz eine Rückmeldung an:info@volksbegehren-massentierhaltung.de

Hier geht's zur Übersicht aller Weihnachtsmärkte

Online-Aktionstag: Weitersagen und Mitmachen

Vom 4. bis 6. Dezember lassen wir die Sau raus!

Mit den Online-Aktionstagen läuten wir den Endspurt für die Briefwahlkampagne ein. Unser Ziel: Gemeinsam mit Euch wollen wir 3.000 BrandenburgerInnen dazu bewegen, das Volksbegehren per Briefwahl zu unterschreiben.
Und: Wir wollen der Bürgerinitiative „Schweinewind“ in Vetschau/Spreewald durch Spenden helfen, ihren Kampf gegen Brandenburgs größte Tierfabrik mit 80.000 Schweinen zu gewinnen. Denn in Vetschau leiden nicht nur die Tiere – die Fabrik ist auch Brandenburgs größter Umweltverschmutzer.
Seid ihr dabei? Dann kommt vom 4. bis 6. Dezember auf unsere Aktionsseite
 www.volksbegehren-massentierhaltung.de/lass-die-sau-raus/ und nehmt euch 15 Minuten Zeit. Und weil zusammen alles mehr Spaß macht: Helft uns. Macht die Aktionstage bekannt!

Was ihr schon jetzt tun könnt: Ladet Freunde und Kollegen zu den Aktionstagen ein – per Mail, SMS oder auf Facebook und verbreitet unsere Webbanner im Netz! Volksbegehren in die Arztpraxen tragen Massentierhaltung bis der Arzt kommt? Derzeit bereiten wir eine Aktion vor, die Wartezimmer von Arztpraxen zu nutzen.

Hier können uns wieder viele Aktive unterstützen und Ihre Arztpraxis ansprechen, Flyer auszulegen und Listen einzusammeln. Denn gerade die Ärzte warnen immer wieder vor dem Risiko multiresistenter Keime durch immer neue Megaställe. Alle Informationen zur Aktion gibt es hier

Betreff: 151124 - Wasserstandsmeldung aus dem Kampagnenbüro

Liebe Aktive,

hier kommt eine kurze Wasserstandsmeldung aus dem Kampagnenbüro: Zwar können wir zur tatsächlichen Anzahl der gültigen Unterschriften nur die Glaskugel befragen. Jedoch gehen wir davon aus, dass wir immer noch ca. 30.000 Anträge auf Zusendung der Briefeintragungsunterlagen benötigen, um das Volksbegehren zu gewinnen.
Dazu haben wir effektiv jetzt nur noch wenige Wochen Zeit. Trotzdem: Wenn alle mitmachen, dann schaffen wir das! Folgende Aktionen haben wir gerade in der Pipeline:

a) Aktionstage: Nach dem erfolgreichen Sammelaktionstag im Berufsverkehr am 11. November an insgesamt 26 Bahnhöfen gehen wir in die zweite Runde. Am Donnerstag den 26. November bilden wir wieder Teams, um Anträge zu sammeln. Unter dem Motto “20 Unterschriften in einem Zug” stellen wir uns jeweils morgens und nachmittags an belebte Umsteigebahnhöfe. Alles zur Aktion und den Bahnhöfen unter:
http://www.agrarwen.de/20-unterschriften-in-einem-zug-endstation-fuer-die-massentierhaltung-am-26-11/
Ein weiterer Aktiontag ist bereits in Arbeit.

b) Am 1. Dezember gibt es den Jugendaktionstag für das Volksbegehren gegen Massentierhaltung. Unter dem Motto “unser Weihnachtsgeschenk an die Tiere” stürmen Jugendliche die Ämter. Denn was viele noch nicht wissen: Das Volksbegehren ist schon ab 16. Den Aktionstag vom OMNIBUS für direkte Demokratie werden wir vom Kampagnenbüro aus tatkräftig unterstützen. Hier geht es zur Aktion:
https://www.facebook.com/events/753318741441463/

c) Vom 4. bis 6. Dezember lassen wir die Sau raus! Mit den Online-Aktionstagen läuten wir den Endspurt für die Briefwahlkampagne ein. Unser Ziel: Gemeinsam mit Euch wollen wir 3.000 BrandenburgerInnen dazu bewegen, das Volksbegehren per Briefwahl zu unterschreiben: https://www.volksbegehren-massentierhaltung.de/lass-die-sau-raus/

d) Weihnachtsmärkte: Im Dezember werden wir flächendeckend im ganzen Land aktiv werden. Einen Plan, wer wo wann auf welchen Weihnachtsmarkt bereits präsent ist, gibt es unter: http://www.agrarwen.de/sammelaktionen-auf-den-weihnachtsmaerkten/

e) Ab Montag den 30. November haben wir für zwei Wochen mindestens zwei Sammelurlauber zu Gast in Brandenburg. Danke an den OMNIBUS für direkte Demokratie. Denn aus dem Umfeld des weißen Doppeldeckers und seiner Crew haben sich Aktive gefunden, das Volksbegehren im Endspurt kräftig unterstützen wollen. Gern wollen wir mit unseren Gästen z.B Aktionen an den Mensen der Universitäten und Fachhochschulen machen. Hierfür benötigen wir noch Unterkünfte im Raum Potsdam. Bitte gern melden unter: bund.brandenburg@bund.net

f) Gemeinsame Zielgruppenansprache für noch mehr Briefeintragungen: Derzeit schreiben wir gezielt Kontakte und Multiplikator*innen an, unser Volksbegehren zu unterstützen. Neben z.B. Kirchen und Universitäten / Student*innen bereiten wir gerade eine Aktion vor, die Wartezimmer von Arztpraxen zu nutzen. Hier können uns wieder viele Aktive unterstützen und genau Ihre Arztpraxis ansprechen, Flyer auszulegen und Listen einzusammeln. Genauere Infos folgen in Kürze.

g) Ein besondere Augenmerk haben wir auf die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Gerade als Reaktion auf die Plakatkampagne des Landesbauerverbandes arbeiten wir daran, der Position des Volksbegehrens einen hohen Aufmerksamkeitsgrad zu verschaffen, Pressekontakte zu pflegen und Berichterstattung zu initiieren. Zudem freuen wir uns über die Nutzer*innenzahlen bei facebook. Hier zahlt sich geplante Redaktionsarbeit direkt in steigendem feedback aus :-) Aber auch auf dem herkömmlichen Weg arbeiten wir gerade an Textvorlagen für die klassische Weihnachtspost.

Ergänzend dazu stehen wir als Kampagnenbüro natürlich allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, die Fragen zum Thema Volksbegehren haben. Vor allem gehen wir gezielt Beschwerden nach und verfolgen Fälle, in denen Bürgerinnen und Bürger ihre Unterlagen nicht bekommen haben. Derzeit haben wir ein steigendes Aufkommen an Materialbestellungen und versenden ununterbrochen unser Material an Aktive in ganz Brandenburg. Die hohe Nachfrage macht uns Mut, das Volksbegehren zu gewinnen.

So viel erst einmal als kurzer Überblick. Falls Ihr Fragen oder Anregungen habt, freuen wir uns über Eure Ideen. Ihr erreicht uns wie immer unter:

Volksbegehren gegen Massentierhaltung in Brandenburg
℅ BUND Brandenburg - Friedrich-Ebert-Straße 114a - 14467 Potsdam
Tel.: 0331/237 00 141
Mail: bund.brandenburg@bund.net



Viele Grüße von Jens-Martin Rode

Bringen Sie das Volksbegehren in Ihre Zeitung!

Liebe UnterstützerInnen des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung in Brandenburg, damit bald ganz Brandenburg das Volksbegehren kennt, starten wir heute unsere Anzeigen-Kampagne.

Unsere Bitte an Sie: Machen Sie mit!
Spenden Sie eine Anzeige in Ihrer Lokalzeitung und helfen Sie, unser gemeinsames Ziel zu erreichen: 80.000 Stimmen für mehr Tier- und Umweltschutz.

Eine Anzeige...? Macht das Sinn? Was kostet das?
Die Preise für unsere Anzeige beginnen bei 69 Euro. Zugegeben – schon das ist viel Geld.

Doch mit einer Anzeige erreichen wir sehr viele Menschen mit sehr wenig Aufwand. Beispiel Märkische Oderzeitung: Mit einer Anzeige in der Lokalausgabe Bernau (131 Euro) erreichen wir 10.000 LeserInnen.
Zum Vergleich: 10.000 Flyer kosten 250 Euro – und da ist noch keiner verteilt! Es macht also großen Sinn, dafür zu spenden.

Wie einfach das geht, erfahren Sie hier.
Unser Dankeschön... ...für die ersten 20 SpenderInnen:
Das Buch „Die Wegwerfkuh“, signiert durch die Autorin Tanja Busse.

Sie haben Fragen zur Anzeigen-Kampagne?
Zögern Sie nicht, uns anzurufen: Christine Stier: Telefon: 0331-237 00 142 (Mo+Di)
E-Mail: c.stier@volksbegehren-massentierhaltung.de

Hier geht es zu unserer Anzeigenkampagne
Ganz oder gar nicht? Eine komplette Anzeige ist Ihnen zu teuer?
Sie können trotzdem helfen: Legen Sie einfach mit anderen zusammen! Spenden Sie hier Ihren Wunschbetrag für unsere Anzeigen-Kampagne.
Wir sammeln Ihre Spenden für unsere Endpurt-Aktion im Januar.

Herzlichen Dank! Mit unserem dünnen Etat können wir leider nur Anzeigen schalten, die uns gespendet werden. Ich hoffe, dass Sie uns auch hierbei unterstützen und danke allen, die es bisher getan haben.

Der Berliner Rundfunk 91,4 veranstaltet ab Montag eine Spendenaktion, in deren Rahmen 5 Wochen lang jeweils 10000€ verteilt werden sollen.
Um an das Geld zu kommen müssen wir die meisten "Unterstützer-Klicks" haben, je einmal wöchentlich wird dann ausgewertet. Dabei können uns sowohl Menschen aus Brandenburg als auch aus Berlin unterstützen!

 

Das sollte also zu schaffen sein, wenn wir alle über unsere diversen Verteiler möglichst viele Menschen dazu animieren uns per Klick auf diesen Link zu unterstützen: https://50000.brf914.de/IWKqRDiesen

Pressemitteilung Volksbegehren gegen Massentierhaltung

Potsdam, den 16.10.2015

Halbzeitbilanz beim Volksbegehren gegen Massentierhaltung:

Volksbegehren auf Erfolgskurs! Nach 3 Monaten bereits 31.599 Unterschriften


Zur Halbzeit der Eintragungsfrist des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung haben laut der stellvertretende Landesabstimmungsleiterin Iris Lübke bereits 31.599 BrandenburgerInnen unterschrieben. Zuzüglich der bislang noch nicht zurückgesandten Briefwahlanträge haben bereits 40.490 Personen mitgemacht.

Das ist ein Weckruf an die Landesregierung, dass Megaställe und industrielle Massentierhaltung keine Zukunft für Brandenburg sind, die Menschen wollen artgerechte Tierhaltung und bäuerliche Strukturen. Heute ist ein guter Tag für die Demokratie, Verbraucher, Tiere und Umwelt in Brandenburg“, so Jochen Fritz, Sprecher und Mitinitiator des Volksbegehrens.

„Wir sind zuversichtlich, auch auf Grundlage der Zahlen zur Halbzeit, dass wir das Volksbegehren gewinnen werden. Die Zeit ist einfach reif für einen Kurswechsel in der Tierhaltung: Das Volk will es, die Wissenschaft sagt, dass es notwendig, machbar und finanzierbar ist und genau deswegen werden wir mit dem Instrument der direkten Demokratie die Politik dazu bringen, sich von den durchsichtigen Interessen der Agrarindustrie-Lobby zu lösen und die Weichen für mehr Tierwohl und Bäuerlichkeit zu stellen“, sagt Michael Wimmer, Sprecher des Aktionsbündnisses Agrarwende Berlin-Brandenburg.

Jede Brandenburgerin, jeder Brandenburger hat noch bis zum 14. Januar Zeit seine Stimme für mehr Tierschutz und bäuerliche Landwirtschaft abzugeben. Die Listen liegen in allen Bürgerämtern aus oder die Briefwahlunterlagen können unter www.volksbegehren-massentierhaltung.de angefordert werden. In den nächsten Wochen werden zudem wieder an vielen Orten die bis zu 500 Freiwilligen aktiv bei Straßenaktionen Unterschriften sammeln.Das hinter dem Volksbegehren stehende Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg wird mittlerweile bereits von exakt 50 Initiativen und Organisationen unterstützt!

Link zur PM Landesabstimmungsleiter: http://www.wahlen.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.419582.de

Aufruf zum Mitmachen:
Start der Online-Aktion Wir sind das Volksbegehren "Gesicht zeigen für artgerechte Tierhaltung"

Ihr seid natürlich auch selbst herzlich eingeladen euer Foto hochzuladen und einen Kommentar zu hinterlassen, warum artgerechte Tierhaltung wichtig ist.

So einfach geht's: alle Daten können online ganz einfach unter
www.volksbegehren-massentierhaltung.de/wir-sind-das-volksbegehren/

Liebe Aktive im Raum Templin,

durch Anregung einer Mitstreiterin ist uns die Idee zu einer öffentlichen Koch- und Sammelaktion gekommen und wir haben kurzfristig noch einen Termin und Platz auf dem Markt in Templin gefunden. Deswegen möchten wir gerne zu einer Sammelaktion mit gleichzeitiger Verköstigung vegetarischer Gerichte einladen und zwar am

Dienstag den 13. Oktober 2015
auf dem Wochenmarkt in Templin von 8:00 - 16:00 Uhr


Vor allem für die Sammlung von Anträgen auf Zusendung der Briefeintragungsunterlagen suchen wir noch Aktive, die gemeinsam mit uns Sammeln wollen.

Falls Ihr Zeit und Lust habt, dabei zu sein, tragt Euch gern in den doodle ein: http://www.agrarwen.de/di-den-13-10-2015-aktionskochen-auf-dem-marktplatz-in-templin/ Vielen Dank und beste Grüße!

OMNIBUS FÜR DIREKTE DEMOKRATIE
kommt zum Volksbegehren gegen Massentierhaltung

Veranstaltung am 2. Oktober mit Götz Werner (dm), Johannes Stüttgen (OMNIBUS) und Michael Wimmer (FÖL)


Sehr geehrte Damen und Herren,

in dieser Woche kommt der OMNIBUS für Direkte Demokratie nach Brandenburg und hilft mit beim Volksbegehren gegen Massentierhaltung. Bis zum 14. Januar ist Zeit für die Bürgerinnen und Bürger, sich in das Volksbegehren einzutragen. Wenn 80.000 Wahlberechtigte dies tun, kommt es im Sommer 2016 zum Volksentscheid. Dann können die jetzigen misswirtschaftlichen Zustände in der Tierhaltung überwunden und Brandenburg zum Vorreiter werden für die Gestaltung einer gesunden und nachhaltigen Landwirtschaft. Der OMNIBUS hilft mit, weil die Würde der Tiere untrennbar mit der Würde des Menschen verbunden ist.

Der OMNIBUS kommt zuerst nach Potsdam:
Am Donnerstag, den 1.10. und Freitag, den 2.10. steht er auf dem Vorplatz Brandenburger Tor. Von 10.00 bis 18.00 Uhr können sich die Bürger und Bürgerinnen am OMNIBUS über das Volksbegehren informieren und die Anträge zur Briefeintragung ausfüllen.

Festlicher Auftakt der OMNIBUS-Tour ist eine Veranstaltung am Freitag 2. Oktober in Potsdam, zu der wir Sie herzlich einladen:

„Dann arbeitet ja niemand mehr in der Tierfabrik“
Würde und Recht für Mensch und Natur durch Direkte Demokratie, Kunst und Grundeinkommen

Vorträge und Gespräch mit
Michael Wimmer (Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau FÖL)
Prof. Götz W. Werner (Gründer und Aufsichtsrat dm)
Johannes Stüttgen (Mitbegründer OMNIBUS)

Freitag 2. Oktober 2015, 19.00 Uhr
Filmmuseum Potsdam, Breite Str. 1 A, 14467 Potsdam
(direkt neben dem Landtag)

Ab 17 Uhr gibt es ein vielfältiges Vorprogramm mit Getränken und dem Film einer Aktion von Joseph Beuys mit einem wilden Coyoten in New York. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Die drei Referenten stehen ab 18 Uhr für einzelne Interviews zur Verfügung. Wenn Sie daran Interesse haben, dann geben Sie bitte Bescheid: OMNIBUS, Tel. 030 - 42 80 43 90 und kurt.wilhelmi@omnibus.org

Einladungskarte: www.omnibus.org/fileadmin/o/pdf/Veranstaltungen/2015_Potsdam.pdf

Mehr Informationen zur Tour des OMNIBUS durch Brandenburg: http://www.omnibus.org/stoppt_massentierhaltung.html

Kontakt zum OMNIBUS-Team: Werner Küppers: 0151-19492186

Über Ihre Ankündigung, Ihren Besuch und Ihre Berichterstattung würden wir uns freuen.

Mit freundlichen Grüssen

Kurt Wilhelmi

 

Ein klasse Aktionswochenende liegt hinter uns -
wie waren Eure Sammelerfahrungen?


Liebe Aktive gegen die Massentierhaltung in Brandenburg,

hinter uns liegt ein klasse Sammel- und Aktionswochenende mit zahlreichen Veranstaltungen, auf denen Anträge auf Zusendung der Briefeintragungsunterlagen gesammelt wurden :-) Jetzt ein paar Fragen an Euch:

Wie waren Eure Sammelerfahrungen?
Wann und wo habt Ihr gesammelt?
Was lief gut und was können wir verbessern?
Habt Ihr ausgefüllte Listen?
Habt Ihr Photos????
Wir brauchen immer Bilder von unseren Aktionen, die wir auf facebook etc. setzen.
Bitte schickt uns Photos von Euren Aktionen zur freien Verwendung.


Die ausgefüllten Listen / Anträge bitte gern an das Kampagnenbüro in der Friedrich-Ebert-Straße 114a (BUND) in 14467 Potsdam schicken. Wir sortieren sie, suchen die richtigen Ämter heraus und schicken sie dorthin ab.

Bitte die Eintragungen auf den Listen nicht zusätzlich in das Internettool www.volksbegehren-massentierhaltung.de eingeben, das macht den Ämtern Mehrarbeit bei der Bearbeitung. Entweder Internettool, oder Postweg, nicht beides..... ;-)


OMNIBUS-Tour durch Brandenburg

Vom 1. Oktober bis zum 5. November ist der OMNIBUS in Brandenburg unterwegs und hilft mit beim Volksbegehren gegen Massentierhaltung. In folgenden Städten können Sie Ihn treffen und dort die Eintragungsunterlagen beantragen und auch für die Einführung der bundesweiten Volksabstimmung unterschreiben:

1./2.10.2015 Potsdam, Vorplatz Brandenburger Tor
5.10.2015 Hennigsdorf, Postplatz
6.10.2015 Bernau, Marktplatz 7.10.2015 Strausberg, Marktplatz
8.10.2015 Königs-Wusterhausen, Bahnhofstrasse am Brunnen
9.10.2015 Fürstenwalde, Marktplatz
10.10.2015 Berlin, Stopp TTIP und CETA - Demonstration, Brandenburger Tor
12./13.10.2015 Neuruppin, Schulplatz
14./15.10.2015 Brandenburg, Neustädtischer Marktplatz
16.10.2015 Bad Belzig, Marktplatz
19.10.2015 Frankfurt/Oder, Marktplatz am Rathaus
20.10.2015 Lübben, Marktplatz
21./22.10.2015 Cottbus, Altmarkt
23./24.10.2015 Eisenhüttenstadt, Lindenallee
26.10.2015 Prenzlau, Friedrichstraße
27.10.2015 Templin, Marktplatz
28.10.2015 Schwedt, Lindenallee
29.10.2015 Eberswalde, Marktplatz neben Löwenbrunnen
30.10.2015 Potsdam, Vorplatz Brandenburger Tor
2.11.2015 Finsterwalde, Marktplatz
3.11.2015 Lauchhammer, Marktplatz
4.11.2015 Senftenberg, Vorplatz Schlossparkcenter, Neumarkt 2-4

Liebe Aktive im Agrarwendebündnis,

hier kommt noch einmal ein Link mit einer aktuellen Terminübersicht für alle, die mit uns in den kommen den Wochen für ein erfolgreiches Volksbegehren kämpfen möchten:

Achtung! In diese Terminübersicht kann jede und jeder Termine eintragen und ändern. Schaut bitte gern nach, ob Eure Termine bereits richtig drin stehen oder ob Ihr noch weitere ergänzen wollt.

Wichtiger als reine Terminhinweise sind natürlich Veranstaltungen, für die Ihr die Organisation von Infotisch, Sammlung von Briefeintragungsunterlagen etc. bereits übernehmen wollt. Diese Veranstaltungen bitte mit grün eintragen und neben den reinen W-Fragen einen Kontakt (Telefonnummer/EMail) angeben, damit andere die Chance haben, dazuzustoßen und Euch zu finden.
Und bitte nicht vergessen, Infomaterial bei uns zu bestellen. Auf Wunsch unterstützen wir gerne bei der Beantragung von Genehmigungen für Infotische etc. Wenn Ihr jetzt schon wisst, dass Ihr den OMNIBUS für direkte Demokratie bei unserer gemeinsamen Brandenburgtour in Eurem Ort unterstützen wollt, dann tragt Euch bitte ein und kontaktiert uns, dass Ihr gern lokaler Ansprechpartner sein wollt.

Vielen Dank und viele Grüße von

Jens-Martin Rode
Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg

Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus -
Brandenburgtour des
OMNIBUSes für direkte Demokratie im Oktober

Einer der Höhepunkte der Kampagne zum Volksbegehren gegen Massentierhaltung wird die Brandenburgtour des OMNIBUSSES für direkte Demokratie im Oktober. Der große weiße Doppeldeckerbus wird auf seiner Tour viele Städte in Brandenburg anfahren und wie im letzten Jahr für das Volksbegehren werben.
Das ist gerade für lokale Gruppen und Organisationen eine willkommene Gelegenheit, den Halt des Busses in ihrer jeweiligen Stadt mit Aktionen, Sammlungen und Pressearbeit zu verbinden. Im letzten Jahr hatten die Aktiven vom OMNIBUS mehr als 5.000 Unterschriften gesammelt und waren damit eine der tragenden Säulen der Kampagne. Die Tour erfordert aber auch ein wenig Vorarbeit:
Für jede der Stationen benötigen wir Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort, die kräftig mithelfen, gemeinsame Aktionen vor Ort zu organisieren, Sammlerinnen und Sammler zu mobilisieren, wenn der Bus kommt und vor allem die lokalen persönliche Pressekontakte auf die Termine ansetzen.
Bitte unterstützt uns und die Tour dadurch, dass Ihr die Tour in Euren eigenen Organisationen bewerbt und nach geeigneten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sucht und uns und dem Bus die Kontakte mitteilt.
Bitte schaut auf dem Tourenplan, ob Eure Stadt dabei ist oder ob Ihr für die jeweiligen Stationen geeignete Leute kennt.: http://www.omnibus.org/tour.html


Plakat A4 als download

Betreff: Pressemitteilung -
Volksbegehren gegen Massentierhaltung in Brandenburg erfolgreich gestartet
Initiatoren werben für mehr Tierschutz und eine naturverträgliche Landwirtschaft

Zum Auftakt wirbt das Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg mit Straßenaktionen in Potsdam, Brandenburg und Falkensee um Unterstützung. In Potsdam zählten die Initiatoren allein in den ersten zwei Stunden bereits über 200 schriftliche Anträge auf Zusendung der Briefwahlunterlagen. Für einen Erfolg braucht das Aktionsbündnis 80.000 Unterschriften bis zum 14.1.2016. Unterschreiben können alle Wahlberechtigten, die am 14.01.2016 das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Aktionsbündnis setzt auf Briefeintragung Jens Martin Rode, Kampagnenleiter: „Das Internet wird zentraler Baustein unserer Kampagne sein. Erstmals bei einem Volksbegehren können die Wahlberechtigten die Unterlagen für die Briefeintragung online unter www.volksbegehren-massentierhaltung.de anfordern. Zusätzlich werden wir für das Volksbegehren aber auch mit vielen Straßenaktionen, Veranstaltungen und einer Plakat-Kampagne werben."

„Mit 80.000 Stimmen eines Volksbegehrens ist die Landespolitik erneut gefordert: Über eine Bundesländerinitiative muss der Antibiotikaeinsatz endlich wirksam eingedämmt werden zum Schutz von Tier, Mensch und Natur !!“, forderte Werner Kratz vom NABU Brandenburg, um den gravierenden Auswirkungen der industrialisierten Tierhaltung in Brandenburg entgegenzuwirken. “Denn die Antibiotika in der Gülle haben erhebliche Auswirkungen auf die Bodenorganismen und tragen dazu bei, dass das Problem der multiresistenten Keime immer größer wird.“

Michael Wimmer, Sprecher des Aktionsbündnisses Agrarwende Berlin-Brandenburg: „Wir wollen mit dem Volksbegehren konkrete Forderungen für mehr Tierschutz durchsetzen. Dies kann aber nur ein erster Schritt in Richtung einer anderen Agrarpolitik sein. Deshalb wollen wir mit dem Volksbegehren auch die gesellschaftliche Diskussion über die Zukunft der Landwirtschaft in Brandenburg voranbringen. Unter den Auswirkungen der Massentierhaltung leiden nicht nur die Umwelt und die betroffenen Gemeinden, sondern auch die Bauern. Denn es sind die normalen Bauern, die unter den preisdrückenden Überschüssen aus der Massentierhaltung leiden!“ "Tierschutz bleibt eine leere Hülle, so lange es keine Kontroll- und Klagemöglichkeiten zur Durchsetzung in Form der Verbandsklage gibt. Die Forderung unseres Volksbegehrens nach einem Verbandsklagerecht gibt eine rechtliche Handhabe gegen das unendliche Tierleid”

Hintergrund: Zum Beginn des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung am 15. Juli 2015 startet das Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg seine Briefeintragungskampagne. Mit dezentral organisierten Straßenaktionen in ganz Brandenburg mobilisieren die Initiatoren für eine hohe Beteiligung und präsentieren ihre eigens für das Volksbegehren programmierte Internetseite www.volksbegehren-massentierhaltung.de. Damit besteht in Brandenburg erstmals ein bürgerfreundliches Instrument zur vereinfachten Beantragung der amtlichen Unterlagen.

Das Bündnis aus über 40 Organisationen aus dem Spektrum der Umwelt- und Tierschutzverbände, der ökologischen Landwirtschaft und engagierten Bürgerinitiativen vor Ort fordert mit einem Volksbegehren die Verbesserung des Tierschutzes durch ein Verbot des Abschneidens von Schwänzen und Schnäbeln, die Einrichtung eines Tierschutzbeauftragen und ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen. Zudem soll nur noch artgerechte Tierhaltung finanziell vom Land Brandenburg gefördert werden. Auf Bundesebene soll sich die Landesregierung für die Reduzierung des Gebrauchs von Antibiotika, strengere Grenzwerte beim Immissionsschutz und mehr Mitsprache der Kommunen in der Genehmigungspraxis einsetzen.

Kontakt
Michael Wimmer
Sprecher Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg)
(c/o Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau Berlin-Brandenburg (FÖL) e.V.)
Tel.: 030 284824-39 Mobil: 0179 4527147
E-Mail: m.wimmer@foel.de

PD Dr. Werner Kratz
Vorstand NABU Brandenburg
Pressestelle NABU Brandenburg
Tel.: 0331 - 20 155 73,
Email: Info@NABU-Brandenburg.de

Ellen Schütze
Landestierschutzverband Bramndenburg
Tel.: 0172 - 3218 475

Jens-Martin Rode
Gesamtkoordination (c/o Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Brandenburg e.V. )
Tel. 0331 23700-141 Mobil: 0176 217 58 355
E-Mail: bund.brandenburg@bund.net

 

Weitere Veranstaltungen folgen, Infos  auf www.agrarwen.de
Bericht von der Auftaktveranstaltung am 27.Juni 2015 auf www.agrarwen.de

Auftaktveranstaltung 27. Juni 2015, agrarwen.de

Pressemitteilung Volksbegehren gegen Massentierhaltung startet durch!
Potsdam, 27.06.2015. In Potsdam präsentierte heute das Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg vor über 150 Unterstützern die Strategie und die Grundzüge der Kampagne, mit der man binnen von 6 Monaten 80.000 Brandenburger Bürger ab 16 Jahren für die Unterstützung des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung gewinnen will.

Die Kampagne steht unter dem Motto: So zentral wie nötig, so dezentral wie möglich! Ferner setzt die Kampagne klar auf die Möglichkeit, die Unterlagen zur Eintragung wie bei einer Briefwahl zu beantragen. So können erstmals bei einem Brandenburger Volksbegehren alle vor Ort Engagierten auf ein zentrales Internet-Tool zugreifen, mit dem sie online die Unterlagen anfordern und sich damit den persönlichen Weg ins Bürgeramt sparen können.

Jens Martin Rode, Kampagnenleiter: „Das Volksbegehren wird bürgerfreundlich, unbürokratisch und bunt – eine Mitmach-Kampagne für alle, die unsere Ziele unterstützen. Auf www.volksbegehren-brandenburg.de können die Brandenburger erstmals bei einem Volksbegehren online die Unterlagen zur Briefwahl anfordern. Es war nie leichter, einer falschen Agrarpolitik die Rote Karte zu zeigen.“

Inka Thunecke, Vertreterin der Bürgerinitiative Gumtow und Vertreterin des Volksbegehrens: „Mit dem Volksbegehren verfolgen wir natürlich das Ziel, unsere berechtigten Forderungen durchzusetzen und die Politik endlich zum Handeln zu zwingen. Es geht uns aber auch um die notwendige Fortführung einer breiten gesellschaftlichen Diskussion über die Zukunft auf dem Lande. So ist es uns extrem wichtig, die zu beobachtende Wagenburgmentalität im Berufsstand aufzubrechen und so den Weg frei zu machen für eine zukunftsfähige Tierhaltung bzw. Landwirtschaft und Ernährungskultur im Ganzen“

Das Aktionsbündnis setzte sich auch inhaltlich mit der komplexen Frage auseinander, mit welchen Hebeln und Maßnahmen man ein mehr an Tierwohl, Umwelt und Bürgerakzeptanz erreichen könnte. Hierzu lauschte das Aktionsbündnis den Ausführungen von Herrn Prof. Dr. Alfons Bahlmann (Leibnitz-Instituts für Agrarentwicklung IAMO), der das provokante Gutachten „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Tierhaltung“ des wissenschaftlichen Beirates für Agrarpolitik der Bundeslandwirtschaftsministeriums vorstellte. In dem erst nach Ablehnung der Volksinitiative im Brandenburger Landtag vorgestellten Gutachten machen die Autoren deutlich, dass die Tierhaltung in ihrer jetzigen Form keine Zukunft hat. Besonders spannend, da aus Sicht der Agrarökonomie entworfen: Die Autoren formulieren erstmals wissenschaftlich fundierte Leitlinien und Empfehlungen für eine gesellschaftlich akzeptierte Nutztierhaltung.

Michael Wimmer, Sprecher des Aktionsbündnisses: „Das Gutachten ist für uns eine Steilvorlage und unterstreicht eindeutig die Kernforderungen unseres Volksbegehrens. Das ist für uns Bestätigung und Ansporn, die Brandenburger Politik auf den Weg zu einer artgerechten und umweltfreundlichen Tierhaltung zu bringen. Wir wissen, dass unsere Forderungen ein sehr komplexes Thema berühren. Und wir wissen auch, dass es dafür noch viel Überzeugungsarbeit und den notwendigen Druck von der Straße braucht, um den äußerst trägen Agrartanker zu bewegen. Das vorgestellte Gutachten ist aber eine hervorragende Grundlage, auf dessen Basis wir uns jetzt auf die anstehende Auseinandersetzung mit dem Berufsstand sowie der Politik freuen.“
 

Presseinformation:

Volksbegehren gegen Massentierhaltung
startet ab 15. Juli 2015
Sechsmonatige Eintragungsfrist

 

Der Landesabstimmungsleiter des Landes Brandenburg
Pressemitteilung Nr. 01/2015 v. 10. Juni 2015

Volksbegehren „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“
Eintragung sechs Monate möglich
Landesabstimmungsleiter Küpper: Brandenburgs zehntes Volksbegehren startet Mitte Juli

Potsdam – Am 15. Juli 2015 beginnt die Eintragungsfrist zum Volksbegehren, das sich gegen die Ausbreitung von Massentierhaltungsanlagen richtet und für artgerechte Tierhaltung einsetzt. Zuvor hatte der Landtag die mit weit über 20.000 Unterstützerunterschriften erfolgreiche Volksinitiative abgelehnt. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger haben sechs Monate Zeit, das Volkbegehren zu unterstützen. Das ist durch direkte Eintragung in Listen oder durch briefliche Eintragung möglich. Die Frist endet am 14. Januar 2016. Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper veröffentlichte am heutigen Mittwoch (10. 6. 2015) im Amtsblatt für Brandenburg neben der Eintragungsfrist den vollständigen Wortlaut des Volksbegehrens „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“. Küpper: „In der 25-jährigen Geschichte des Landes Brandenburg findet damit nunmehr das zehnte Volksbegehren statt.“

Wer ist eintragungsberechtigt?
Eintragungsberechtigt sind alle Wahlberechtigten zum Landtag Brandenburg ab dem 16. Lebensjahr. Das sind rund 2,09 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger. Ausländische Bürgerinnen und Bürger, die im Land Brandenburg leben, sind nicht eintragungsberechtigt.

Wo kann ich mich eintragen?
Die direkte Eintragung erfolgt in eine amtliche Liste. Der Landesamtstimmungsleiter hat dafür 3.000 Eintragungslisten vorbereitet, die in amtlichen Eintragungsräumen ausliegen. Die Eintragung kann auch vor einem ehrenamtlichen Bürgermeister, einem Notar oder einer anderen zur Beglaubigung ermächtigten Stelle geleistet werden. Die Gemeinden und Ämter werden rechtzeitig Orte, wo die Listen aus-liegen, sowie die Eintragungszeiten öffentlich bekannt geben.


Was muss bei der Eintragung in eine Liste beachtet werden?
Die Eintragung ist nur am Wohnort möglich. Eintragungsberechtigte müssen sich durch ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild (Personalausweis oder Führerschein) ausweisen. Besonders zu beachten ist, dass eine Eintragung nur gültig ist, wenn sie vollständig alle gesetzlich geforderten Angaben enthält. Das sind: Vor- und Familienname, Anschrift und Geburtsdatum der Unterstützerin/des Unterstützers sowie die persönliche Unterschrift und das Datum der Unterschriftsleistung. Fehlt nur eine dieser Angaben (zum Beispiel wird gern das vollständige Geburtsdatum weggelassen), ist die Eintragung ungültig.

Ist auch eine briefliche Eintragung möglich?
Ja, dazu muss ein Eintragungsschein bei der zuständigen Abstimmungsbehörde - in der Gemeinde oder dem Amt, wo man wohnt - beantragt werden. Das ist auch elektronisch möglich. Das Verfahren ist analog zu einer Briefwahl.

Wo erfahre ich mehr über den Inhalt des Volksbegehrens?
Neben der öffentlichen Bekanntmachung durch den Landesabstimmungsleiter wird der Text durch die örtlichen Abstimmungsbehörden bekannt gegeben. Außerdem enthält jede Eintragungsliste den vollständigen Text des Volksbegehrens sowie die Namen und Anschriften der Vertreter und Stellvertreter, die das Volksbegehren beantragt haben.
Alle Angaben zum Inhalt des Volksbegehrens, seine gesetzlichen Grundlagen und der zeitliche Ablauf (Terminkalender) sowie die Kontaktdaten der Kreisabstimmungsleiter sind ebenfalls im Internetangebot des Landesabstimmungsleiters unter www.wahlen.brandenburg veröffentlicht.

Wann ist das Volksbegehren erfolgreich?
Für das Zustandekommen des Volksbegehrens müssen innerhalb der sechsmonatigen Eintragungsfrist mindestens 80.000 gültige Unterschriften geleistet werden. Kommen diese zustande, muss sich der Landtag innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses erneut mit der Vorlage befassen. Lehnt der Landtag die Vorlage erneut ab, muss innerhalb von weiteren drei Monaten im Rahmen eines Volksbegehrens von den Brandenburgerinnen und Brandenburgern darüber und einen eventuellen Alternativvorschlag entschieden werden.


Verantwortlich:
Bettina Cain
Pressesprecherin des Landeswahlleiters
Ministerium des Innern und für Kommunales
Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
14467 Potsdam
Tel. 0331/866 2883, Fax 0331/866 2780
E-Mail: bettina.cain@mik.brandenburg.de, landeswahlleiter@mik.brandenburg.de
Internet: www.wahlen.brandenburg.de

 

Video auf youtube

Fleisch vom Fließband RBB OZON unterwegs


Veröffentlicht am 16.09.2014
Verein gegen Tierfabriken:
http://www.vgt.at/
Vegane Gesellschaft Österreich

 

außerdem in GEO Oktober 2014:

Der Fluch des Fleisches



OFFENER BRIEF
AN DEN MINISTERPRÄSIDENTEN DES LANDES BRANDENBURG, HERRN DIETMAR WOIDKE
vom NABU Regionalverband Angermünde
c/o Beate Blahy
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Volksabstimmung gegen Massentierhaltung

mit Hintergrundinformationen und Unterschriftenliste
vom Aktionsbündnis Agrarwende Berlin´-Brandenburg